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Regierung und Sozialpartner einigen sich auf Homeoffice-paket
Lange ist verhandelt worden, unter dem neuen Arbeitsminister Martin Kocher ging’s dann aber doch schnell: Das Homeoffice-paket ist fertig, wie die Regierung gestern nach dem Ministerrat bekanntgegeben hat. Das sind die Eckpunkte: Homeoffice freiwillig Die Arbeit von zu Hause aus ist weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Diese Vereinbarung soll schriftlich erfolgen. Beide Seiten können sie unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen. Arbeitszeit wie im Büro Im Homeoffice gelten dieselben rechtlichen Regelungen in Sachen Arbeitszeit und -ruhe wie am Arbeitsplatz.
Versicherungsschutz Passiert im Homeoffice während der Arbeitszeit ein Unfall, greift die Unfallversicherung.
Wohnung für Arbeitsinspektor tabu Arbeitsinspektoraten ist es nicht erlaubt, sich aus Kontrollgründen Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.
Keine Steuer auf Laptop & Co. Digitale Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sind kein „steuerpflichtiger Sachbezug“.
Bis zu 300 € für Privathandy-nutzung Zahlungen der Arbeitgeber zur
Abgeltung von Mehrkosten im Homeoffice (etwa für Laptops oder Mobilgeräte) sollen bis zu 300 € pro Jahr steuerfrei sein. Bis zu 300 € absetzbar Zusätzlich können Kosten etwa für ergonomisches Mobiliar über die Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden.
Befristet bis 2023 Vorerst gelten die Maßnahmen drei Jahre lang. Dann soll evaluiert werden.
„Vorteil für beide Seiten“Die Homeofficemöglichkeit könne „je nach Branche und Erfordernis“ausgestaltet werden, betonte Minister Kocher