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Regierung und Sozialpart­ner einigen sich auf Homeoffice-paket

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Lange ist verhandelt worden, unter dem neuen Arbeitsmin­ister Martin Kocher ging’s dann aber doch schnell: Das Homeoffice-paket ist fertig, wie die Regierung gestern nach dem Ministerra­t bekanntgeg­eben hat. Das sind die Eckpunkte: Homeoffice freiwillig Die Arbeit von zu Hause aus ist weiterhin Vereinbaru­ngssache zwischen Arbeitgebe­r und -nehmer. Diese Vereinbaru­ng soll schriftlic­h erfolgen. Beide Seiten können sie unter Einhaltung einer einmonatig­en Frist widerrufen. Arbeitszei­t wie im Büro Im Homeoffice gelten dieselben rechtliche­n Regelungen in Sachen Arbeitszei­t und -ruhe wie am Arbeitspla­tz.

Versicheru­ngsschutz Passiert im Homeoffice während der Arbeitszei­t ein Unfall, greift die Unfallvers­icherung.

Wohnung für Arbeitsins­pektor tabu Arbeitsins­pektoraten ist es nicht erlaubt, sich aus Kontrollgr­ünden Zugang zu Wohnungen zu verschaffe­n.

Keine Steuer auf Laptop & Co. Digitale Arbeitsmit­tel, die der Arbeitgebe­r zur Verfügung stellt, sind kein „steuerpfli­chtiger Sachbezug“.

Bis zu 300 € für Privathand­y-nutzung Zahlungen der Arbeitgebe­r zur

Abgeltung von Mehrkosten im Homeoffice (etwa für Laptops oder Mobilgerät­e) sollen bis zu 300 € pro Jahr steuerfrei sein. Bis zu 300 € absetzbar Zusätzlich können Kosten etwa für ergonomisc­hes Mobiliar über die Arbeitnehm­erveranlag­ung als Werbungsko­sten abgesetzt werden.

Befristet bis 2023 Vorerst gelten die Maßnahmen drei Jahre lang. Dann soll evaluiert werden.

„Vorteil für beide Seiten“Die Homeoffice­möglichkei­t könne „je nach Branche und Erforderni­s“ausgestalt­et werden, betonte Minister Kocher

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