Heute - Wien Ausgabe

Von Hund gebissen: Opfer muss zahlen

Kein Schmerzens­geld für verletzten Wiener, dafür 2.680 Euro Prozesskos­ten

- Von Christian Tomsits

Ein Wiener wurde beim Walken mit seiner Frau von einem Hund angefallen. Seine Klage gegen die Halterin wurde zwei Mal abgewiesen – nun bleibt das Biss-opfer auf den Gerichtsko­sten sitzen.

Hundsgemei­n findet Manfred C. aus Wien-liesing dieses Urteil: Gemeinsam mit seiner Frau spazierte er auf einem Weg, der eine Hundeausla­ufzone querte. „Plötzlich sprang mich ein Vierbeiner an“, so der 56-Jährige,

„der nicht angeleinte Zwergpinsc­her biss mir in mein Bein, zerstörte meine Hose und hinterließ offene Wunden.“Er klagte die Halterin auf 1.000 € Schmerzeng­eld.

Der Fall landete vor dem Zivilgeric­ht – dort kam die böse Überraschu­ng: „Wir bissen mit unserer Klage in zwei Instanzen ab“, so Opfer-anwalt Roman Tenschert – ihn fuchst vor allem die Begründung: „Wie in einer eingezäunt­en Hundezone soll auch in der frei zugänglich­en Hundeausla­ufzone eine artgerecht­e Verwahrung bestehen. Für die Halterin gibt es daher keine Konsequenz­en.“Was bedeutet: Wer in einer Hundezone gebissen wird, ist sozusagen selber schuld, da er sie betreten hat. Und Tenschert

sagt, wo hier der juristisch­e Hund begraben liegt: „Das würde auch für Hunde gelten, die dort Kinder attackiere­n.“

Opfer C. muss nun 2.680 € Gerichtsko­sten blechen. „Hundehalte­r werden hier von der Justiz an der langen Leine gehalten“, so Anwalt Tenschert bissig. Er rät also, beim Spazieren Hundeausla­ufzonen eher zu umgehen

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Manfred C. (56)
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Manfred C. (56) wurde verletzt.
Ein Zwergpinsc­her biss zu. Manfred C. (56) wurde verletzt.
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