Von Hund gebissen: Opfer muss zahlen
Kein Schmerzensgeld für verletzten Wiener, dafür 2.680 Euro Prozesskosten
Ein Wiener wurde beim Walken mit seiner Frau von einem Hund angefallen. Seine Klage gegen die Halterin wurde zwei Mal abgewiesen – nun bleibt das Biss-opfer auf den Gerichtskosten sitzen.
Hundsgemein findet Manfred C. aus Wien-liesing dieses Urteil: Gemeinsam mit seiner Frau spazierte er auf einem Weg, der eine Hundeauslaufzone querte. „Plötzlich sprang mich ein Vierbeiner an“, so der 56-Jährige,
„der nicht angeleinte Zwergpinscher biss mir in mein Bein, zerstörte meine Hose und hinterließ offene Wunden.“Er klagte die Halterin auf 1.000 € Schmerzengeld.
Der Fall landete vor dem Zivilgericht – dort kam die böse Überraschung: „Wir bissen mit unserer Klage in zwei Instanzen ab“, so Opfer-anwalt Roman Tenschert – ihn fuchst vor allem die Begründung: „Wie in einer eingezäunten Hundezone soll auch in der frei zugänglichen Hundeauslaufzone eine artgerechte Verwahrung bestehen. Für die Halterin gibt es daher keine Konsequenzen.“Was bedeutet: Wer in einer Hundezone gebissen wird, ist sozusagen selber schuld, da er sie betreten hat. Und Tenschert
sagt, wo hier der juristische Hund begraben liegt: „Das würde auch für Hunde gelten, die dort Kinder attackieren.“
Opfer C. muss nun 2.680 € Gerichtskosten blechen. „Hundehalter werden hier von der Justiz an der langen Leine gehalten“, so Anwalt Tenschert bissig. Er rät also, beim Spazieren Hundeauslaufzonen eher zu umgehen