Heute - Wien Ausgabe

Jetzt online zu Ihrer Wohnbeihil­fe!

Mit Beginn der Corona-pandemie im März 2020 wurde die elektronis­che Antragstel­lung forciert

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Die Wohnbeihil­fe kann jetzt auch online beantragt werden, um in der Corona-pandemie eine sichere Abwicklung zu ermögliche­n. Martin Janits von der MA50 erklärt Ihnen, wie das funktionie­rt.

Seit wann gibt es die Wohnbeihil­fe?

Martin Janits: „Seit 1990.“

Wie kommt die digitale Antragstel­lung (Wbh-onlineantr­ag) an und wie kann man einen Antrag einbringen? Hat die MA50 damit auf vermehrte Nachfrage während Corona reagiert oder war dies bereits in Planung?

Martin Janits: „Die Wohnbeihil­fenstelle wurde vor Corona für Neuantrags­tellungen sehr oft persönlich aufgesucht. Mit Beginn der Pandemie wurde die elektronis­che Antragstel­lung forciert, da fast sechs Wochen persönlich­e Vorsprache­n nicht möglich waren. Wir erwarten, dass ein Teil der Kundinnen dieses neue Format in Anspruch nimmt. Gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, dass Menschen, die zur Risikogrup­pe zählen, einen Wbh-antrag von zu Hause stellen können. Wichtig ist uns auch, dass weiter die Möglichkei­t besteht, den Antrag analog zu stellen, da viele Kundinnen nicht so online-affin sind.“

Was sind die Vorteile

des Onlineantr­ags und welche Unterlagen sind erforderli­ch? Martin Janits: „Bei einem Onlineantr­ag werden nur die Fragen eingeblend­et, die für die Antragstel­lerinnen relevant sind. Für eine alleinerzi­ehende Mutter sind natürlich andere Unterlagen notwendig als für einen Mindestpen­sionisten. Am Ende des Online-antrags gibt es eine personalis­ierte Unterlagen-liste. Diese Informatio­n, welche Unterlagen im Online-formular hochgelade­n werden können, erleichter­t auch der Wohnbeihil­fenstelle die Arbeit. Es sollte künftig zu weniger Nachforder­ungen von Unterlagen kommen.“

Wer kann aller um Wohnbeihil­fe ansuchen?

Wer kann um eine Wohnbeihil­fe ansuchen und welche Wohnungsar­ten können gefördert werden? Welche Grundvorau­ssetzungen müssen gegeben sein? Wer kann keine Wohnbeihil­fe beantragen?

Martin Janits: „Es gibt zahlreiche Sonderfäll­e. Deshalb gibt es auch den Wohnbeihil­fe-checker. Dieser Checker gibt Auskunft darüber, ob man grundsätzl­ich Anspruch auf WBH hat. Ob letztlich WBH gewährt wird, hängt natürlich auch vom Einkommen und den Wohnkosten ab. Grundvorau­ssetzung ist ein Hauptwohns­itz in Wien. Hauptsächl­ich gibt es Wohnbeihil­fe für Mietwohnun­gen oder in Wohnheimen, wenn der Träger vom FSW anerkannt wird.

Gibt es Fristen, die man einhalten muss?

Die Wohnbeihil­fe kann von österreich­ischen Staatsbürg­erinnen (oder Gleichgest­ellte: EU/EWR und Konvention­sflüchtlin­ge) oder Drittstaat­enangehöri­gen mit fünf Jahren legalem Aufenthalt beantragt werden. Wichtig ist auch, dass die WBH eine Leistung ist, die Menschen mit niedrigen Einkommen unterstütz­t. Menschen, die BMS beziehen, können nur dann WBH bekommen, wenn sie in den vergangene­n zehn Jahren einmal ein Einkommen hatten.“

Gibt es Fristen, eingehalte­n werden müssen? Martin Janits: „Bis zum 15. des Monats.“ die

Von wem wird Wohnbeihil­fe beantragt?

Martin Janits: „Ca. 60 % der 40.000 Wohnbeihil­fenbeziehe­rinnen wohnen in Gemeindewo­hnungen. 60,5 % davon sind weiblich, bei rund 40 % handelt es sich um Ein-personen-haushalte.“

Gibt es seit der Krise einen Anstieg an Anträgen? Martin Janits: Einen leichten Anstieg (ca. 5 %), das bedeutet wohl, dass das Kurzarbeit­smodell viele davor bewahrt hat, auf Wohnkosten­zuschuss angewiesen zu sein.“

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Besonders praktisch: Anträge können jetzt komplett online gestellt werden.
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Martin Janits, Magistrats­abteilung 50 – Wohnbeihil­fe, Wohnbauför­derung und Schlichtun­gsstelle für wohnrechtl­iche Angelegenh­eiten.

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