Jetzt online zu Ihrer Wohnbeihilfe!
Mit Beginn der Corona-pandemie im März 2020 wurde die elektronische Antragstellung forciert
Die Wohnbeihilfe kann jetzt auch online beantragt werden, um in der Corona-pandemie eine sichere Abwicklung zu ermöglichen. Martin Janits von der MA50 erklärt Ihnen, wie das funktioniert.
Seit wann gibt es die Wohnbeihilfe?
Martin Janits: „Seit 1990.“
Wie kommt die digitale Antragstellung (Wbh-onlineantrag) an und wie kann man einen Antrag einbringen? Hat die MA50 damit auf vermehrte Nachfrage während Corona reagiert oder war dies bereits in Planung?
Martin Janits: „Die Wohnbeihilfenstelle wurde vor Corona für Neuantragstellungen sehr oft persönlich aufgesucht. Mit Beginn der Pandemie wurde die elektronische Antragstellung forciert, da fast sechs Wochen persönliche Vorsprachen nicht möglich waren. Wir erwarten, dass ein Teil der Kundinnen dieses neue Format in Anspruch nimmt. Gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, dass Menschen, die zur Risikogruppe zählen, einen Wbh-antrag von zu Hause stellen können. Wichtig ist uns auch, dass weiter die Möglichkeit besteht, den Antrag analog zu stellen, da viele Kundinnen nicht so online-affin sind.“
Was sind die Vorteile
des Onlineantrags und welche Unterlagen sind erforderlich? Martin Janits: „Bei einem Onlineantrag werden nur die Fragen eingeblendet, die für die Antragstellerinnen relevant sind. Für eine alleinerziehende Mutter sind natürlich andere Unterlagen notwendig als für einen Mindestpensionisten. Am Ende des Online-antrags gibt es eine personalisierte Unterlagen-liste. Diese Information, welche Unterlagen im Online-formular hochgeladen werden können, erleichtert auch der Wohnbeihilfenstelle die Arbeit. Es sollte künftig zu weniger Nachforderungen von Unterlagen kommen.“
Wer kann aller um Wohnbeihilfe ansuchen?
Wer kann um eine Wohnbeihilfe ansuchen und welche Wohnungsarten können gefördert werden? Welche Grundvoraussetzungen müssen gegeben sein? Wer kann keine Wohnbeihilfe beantragen?
Martin Janits: „Es gibt zahlreiche Sonderfälle. Deshalb gibt es auch den Wohnbeihilfe-checker. Dieser Checker gibt Auskunft darüber, ob man grundsätzlich Anspruch auf WBH hat. Ob letztlich WBH gewährt wird, hängt natürlich auch vom Einkommen und den Wohnkosten ab. Grundvoraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Wien. Hauptsächlich gibt es Wohnbeihilfe für Mietwohnungen oder in Wohnheimen, wenn der Träger vom FSW anerkannt wird.
Gibt es Fristen, die man einhalten muss?
Die Wohnbeihilfe kann von österreichischen Staatsbürgerinnen (oder Gleichgestellte: EU/EWR und Konventionsflüchtlinge) oder Drittstaatenangehörigen mit fünf Jahren legalem Aufenthalt beantragt werden. Wichtig ist auch, dass die WBH eine Leistung ist, die Menschen mit niedrigen Einkommen unterstützt. Menschen, die BMS beziehen, können nur dann WBH bekommen, wenn sie in den vergangenen zehn Jahren einmal ein Einkommen hatten.“
Gibt es Fristen, eingehalten werden müssen? Martin Janits: „Bis zum 15. des Monats.“ die
Von wem wird Wohnbeihilfe beantragt?
Martin Janits: „Ca. 60 % der 40.000 Wohnbeihilfenbezieherinnen wohnen in Gemeindewohnungen. 60,5 % davon sind weiblich, bei rund 40 % handelt es sich um Ein-personen-haushalte.“
Gibt es seit der Krise einen Anstieg an Anträgen? Martin Janits: Einen leichten Anstieg (ca. 5 %), das bedeutet wohl, dass das Kurzarbeitsmodell viele davor bewahrt hat, auf Wohnkostenzuschuss angewiesen zu sein.“