Nach drei Stunden mit der Maske zehn Minuten Pause
Die Beschäftigten im privaten Pflege- und Gesundheitsbereich haben nun nach drei Stunden Maskentragen Anspruch auf zehn Minuten Pause. Das wurde in einem Zusatz-kollektivvertrag geregelt. Außerdem fällt die Fahrt zum Testen in die bezahlte Arbeitszeit