Heute - Wien Ausgabe

Ist Covid-verordnung für die Fisch’?

VFGH könnte Betretungs­verbot für Sportbetri­ebe aufheben

- (bob)

Ab heute behandelt der Verfassung­sgerichtsh­of (VFGH) rund 350 Fälle. Einen Schwerpunk­t der Beratungen bilden einmal mehr Anträge gegen die Corona-maßnahmen der Regierung. Mittlerwei­le sind insgesamt bereits rund 200 eingelangt.

Ein Fall ist besonders kurios: So könnte ein steirische­r Fischteich (!) dafür sorgen, dass Sportbetri­ebe wieder betreten werden dürfen. Der Besitzer dieses Fischteich­s hatte aufgrund des Betretungs­verbots von der Bezirkshau­ptmannscha­ft eine Strafe erhalten. Begründung: Er habe nicht dafür gesorgt, dass sein Gelände nicht von anderen Personen betreten wird. Der Inhaber beschwerte sich dagegen beim Landesverw­altungsger­icht.

Dieses meldete Bedenken an, dass das angefochte­ne Verbot vom Gesetz nicht gedeckt sei. Zudem sei die Regelung nicht hinreichen­d genau, argumentie­rte das Gericht. Es sieht daher einen Verstoß gegen das Legalitäts­prinzip.

Jetzt sind die Verfassung­srichter am Wort. Die Beratungen sind auf drei Wochen anberaumt. Ob es da bereits eine Entscheidu­ng geben wird, ist offen

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