Von Polizei angekettetes Fahrrad wurde gestohlen
Bestohlener rief die Polizei, weil er entwendetes Bike entdeckt hatte. Er bekam es aber nicht, es wurde nur „gesichert“; und wieder gestohlen.
Das Mountainbike wurde von der Polizei mit einer Kette gesichert; das machte dem Dieb aber offensichtlich keine allzu großen Schwierigkeiten
Diese äußerst kuriose Begebenheit hat einen einfachen Anfang. Unserem Leser Franz Z. wird ein teures Mountainbike aus dem Keller gestohlen; Tage später sieht er den Dieb frisch-fröhlich mit seinem Bike durch die Gegend radeln, verfolgt ihn und verliert ihn wieder in der Nähe des Grazer Hauptbahnhofs. Dann macht sich der Mann auf die Suche nach dem Fahrrad und findet es tatsächlich wieder; mit einem Schloss abgesperrt.
Unser Leser ruft sofort die Polizei, die auch gleich kommt. Er weist den Besitz des Rades nach. Doch er bekommt es nicht, die Beamten nehmen das Gefährt in ihre „Obhut“; sie legen es an Ort und Stelle an die Kette.
Alles werde der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, dort über die Herausgabe entschieden. Der Bestohlene wartet und besucht sein „sichergestelltes, angekettetes“Eigentum ab und zu; eine Woche später das befürchtete Resultat: Das Bike ist weg! Ein (neuer?) Dieb hat den Fahrradständer aus der Verankerung gerissen, das Rad wieder gestohlen!
Schadenersatz
„Doch wer ersetzt mir jetzt meinen Schaden?“, fragte sich Franz Z. Die Polizei jedenfalls nicht, wurde dem Mann mitgeteilt. Wer für ihn zuständig ist, wurde ihm aber nicht gesagt.
„Wenn vom Betroffenen ein Schadenersatz (aus der VermuGegenstand tung einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Sicherstellung) verlangt werden sollte, kann dieser seine Ansprüche nur im Wege der Amtshaftung geltend machen. In einem solchen Fall ist der Rechtsträger (Bund) schriftlich aufzufordern, binnen einer Frist von drei Monaten zu erklären, ob er den Anspruch anerkennt oder nicht. Sollte der Ersatzanspruch nicht anerkannt werden, steht dem Geschädigten die Amtshaftungsklage beim Zivilgericht zur Verfügung“, erklärte uns Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion.
„Der handelnde Polizeibeamte ist zweifellos nicht seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, einen sichergestellten
ordnungsgemäß zu verwahren, und handelte somit rechtswidrig“, erklärt hingegen Heimo Hofstätter.
Der Grazer Rechtsanwalt ist sich sicher, dass der neuerliche Diebstahl von den Polizisten „schuldhaft herbeigeführt“worden sei. „Gerade von einem Polizeibeamten, der tagtäglich mit Raddiebstählen konfrontiert ist, kann erwartet werden, dass dieser das Diebstahlsrisiko von Markenrädern kennt. Er hätte das Fahrrad anders sicherstellen und verwahren können. Er hat das Diebstahlsrisiko in Kauf genommen!“, so Hofstätter.
Unser Leser hat seine Ansprüche nun schriftlich bekannt gegeben und wartet auf Antwort.