Handschlagverweigert:Lehrerin will muslimischen Vater klagen
Grazerin betritt rechtlich gesehen mit dieser Debatte Neuland.
Händeschütteln ist soziologisch gesehen eine alltägliche Verhaltensweise, die erwartet wird und damit wie ein ungeschriebenes Gesetz wirkt“, erklärt Katharina Scherke, Universitätsprofessorin am Institut für Soziologie an der Universität Graz. Erwartet hat diese Verhaltensweise auch eine Grazer Lehrerin – die anonym bleiben will – bei der Verabschiedung eines muslimischen Vaters. Ihr wurde der Handschlag als Abschiedsgruß aber verweigert. Daraufhin hat sie sich dazu entschlossen, gegen den Mann eine Klage einzubringen. „Die Situation war eindeutig“, so die Grazerin. Einem direkt neben ihr stehenden Mann sei die Hand gereicht worden, sie selbst wurde mit ausgestreckter Hand stehen gelassen. Auch ihren weiblichen Kolleginnen wurde die Abschiedsgeste des Händeschüttelns verwehrt.
„Es geht um grundlegende Frauenrechte, viele Frauen nehmen das hin und wehren sich nicht“, erklärt die Lehrerin ihre Entscheidung. Auch wenn es in manchen muslimischen Ländern unsittlich sei, fremden Frauen die Hand zu schütteln, sei das zwischengeschlechtliche NichtHände-Schütteln für sie keinesfalls als Geste des Respekts zu deuten. „Hier darf es keine falsche Toleranz geben. Bestimmte Dinge, wie die Gleichbehandlung von Frauen und Männern müssen einfach verlangt werden“, so ihr Standpunkt.
Rechtlich betritt man mit dieser Debatte Neuland: „Es fehlt die Judikatur, es gibt noch keine Entscheidungen“, weiß die steirische Gleichbehandlungsanwältin Elke Lujanksy-Lammer.