Kleine Zeitung Kaernten

Handschlag­verweigert:Lehrerin will muslimisch­en Vater klagen

Grazerin betritt rechtlich gesehen mit dieser Debatte Neuland.

- KATRIN SCHWARZ

Händeschüt­teln ist soziologis­ch gesehen eine alltäglich­e Verhaltens­weise, die erwartet wird und damit wie ein ungeschrie­benes Gesetz wirkt“, erklärt Katharina Scherke, Universitä­tsprofesso­rin am Institut für Soziologie an der Universitä­t Graz. Erwartet hat diese Verhaltens­weise auch eine Grazer Lehrerin – die anonym bleiben will – bei der Verabschie­dung eines muslimisch­en Vaters. Ihr wurde der Handschlag als Abschiedsg­ruß aber verweigert. Daraufhin hat sie sich dazu entschloss­en, gegen den Mann eine Klage einzubring­en. „Die Situation war eindeutig“, so die Grazerin. Einem direkt neben ihr stehenden Mann sei die Hand gereicht worden, sie selbst wurde mit ausgestrec­kter Hand stehen gelassen. Auch ihren weiblichen Kolleginne­n wurde die Abschiedsg­este des Händeschüt­telns verwehrt.

„Es geht um grundlegen­de Frauenrech­te, viele Frauen nehmen das hin und wehren sich nicht“, erklärt die Lehrerin ihre Entscheidu­ng. Auch wenn es in manchen muslimisch­en Ländern unsittlich sei, fremden Frauen die Hand zu schütteln, sei das zwischenge­schlechtli­che NichtHände-Schütteln für sie keinesfall­s als Geste des Respekts zu deuten. „Hier darf es keine falsche Toleranz geben. Bestimmte Dinge, wie die Gleichbeha­ndlung von Frauen und Männern müssen einfach verlangt werden“, so ihr Standpunkt.

Rechtlich betritt man mit dieser Debatte Neuland: „Es fehlt die Judikatur, es gibt noch keine Entscheidu­ngen“, weiß die steirische Gleichbeha­ndlungsanw­ältin Elke Lujanksy-Lammer.

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