Paukenschlag.
Kartellgericht untersagte Einstieg von Novomatic bei den teilstaatlichen Casinos Austria.
Mit harten Auflagen wurde gerechnet, dass es nun aber zu einem Verbot des geplanten und monatelang vorbereiteten Einstiegs des Glücksspielkonzerns Novomatic und zweier tschechischer Milliardäre bei den Casinos Austria (CASAG) kommt, hat auch Brancheninsider überrascht. Das Oberlandesgericht Wien (OLG), das in dieser Causa als Kartellgericht fungierte, hat nach einer mündlichen Verhandlung in der Vorwoche diese Entscheidung gefällt. Wie berichtet, hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Bedenken gegen den Zusammenschluss angemeldet und das Kartellgericht um Klärung ersucht. Über die Hintergründe dieses Knalleffekts gehen die Meinungen – wenig überra- – auseinander. Die Novomatic verweist auf strenge, nicht hinnehmbare Auflagen. „Obwohl Novomatic in allen von den Wettbewerbsbehörden als relevant angesehenen Bereichen Auflagen angeboten hat, wurden darüber hinaus strukturelle Maßnahmen hinsichtlich der von der Novomatic-Gruppe in Tschechien betriebenen Spielbanken verlangt, die sogar einen Verkauf von Standorten vorgesehen hätten.“Ebenso sollte es zu „Einschränkungen“bei den VLT-Automaten (Video Lottery Terminals) der Casinos Austria kommen. Das hätte für beide Unternehmen einen „signifikanten wirtschaftlichen Nachteil“verursacht. „Wir haben bis zuletzt für eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung gekämpft. Um wesentliche wirtschaftliche Nachteile vom Unternehmen abzuwenden, konnten wir die geforderten Auflagen nicht akzeptieren“, so Novomatic-Chef Harald Neumann. „Besonders schade ist, dass damit eine österreichische Lösung gescheitert ist.“
„Bedenklich“
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde will man das so nicht stehen lassen. Die Novomatic habe sich im Zuge der Auflagengespräche nur wenig bewegt. „Trotz der Schwere der wettbewerblichen Bedenken war sie nicht bereit, von ihren ursprünglichen Vorschlägen abzugehen“, stellt die BWB fest. „Das Auflagenpaket, das wir vorgeschlagen haben, wäre auch wirtschaftlich vertretschend
bar gewesen.“Der Gutachter des Kartellgerichts habe den Deal deswegen als wettbewerbsrechtlich bedenklich eingestuft, weil dann die Marktanteile von Casinos/Novomatic in den „problematischen Teilmärkten“auf 68 bis 100 Prozent gestiegen wären. „Das ist eine marktbeherrschende Stellung oder ein Monopol.“Probleme punkto Wettbewerb hätte es aus Sicht des Gutachters vor allem in Ostösterreich gegeben: zum einen am Spielbankenmarkt in Wien und Baden (dort betrieben die Casinos Austria jeweils ein Vollcasino), zum anderen beim Automatenglücksspiel in Niederösterreich und im Burgenland. Zudem wird festgehalten: „Die Kompromissvorschläge der BWB erforderten keinen Verkauf tschechischen NovomaticCasinos.“
Die Frage: Wie geht’s weiter? Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Novomatic hat vier Wochen Zeit, um Rekurs gegen das Urteil einzulegen. Das Unternehmen werde auch künftige Investitionen in Österreich „evaluieren“, heißt es. Denn letztlich, so ist zu hören, müssen die 350 heimischen Arbeitsplätze mit jenen Gewinnen erhalten werden, die außerhalb des Heimmarktes erzielt werden.
Obwohl der Deal jetzt vom Gericht gestoppt wurde, bleiben Novomatic sowie das tschechische Konsortium Eigentümer der teilstaatlichen Casinos Austria. Den Tschechen gehören 11,3 Prozent der Casinos Austria – das ist rechtskräftig, Wettbewerbsbedenken gab es hier nicht. Weiters hat sich Novomatic bereits zu fast 24 Prozent bei den Lotterien, der Cashcow des Casinos-Austria-Konzerns, eingekauft. Auch hier gab es kartellrechtlich keine Probleme. Die heikle Schwelle liegt bei 25 Prozent. Bei dem jetzigen Verfahren ging es um den zusätzlichen Kauf von durchgerechnet mehr als 40 Prozent der Anteile an den Casinos Austria. Novomatic hatte mehreren Alteigentümern, der MTB Privatstiftung, LeipnikLundenburger sowie Uniqa, Anteile abgekauft, musste das Ganze aber bei der BWB anmelden.