Hintergrund
Wildschutzgebiete. Laut Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft, gibt es in Kärnten nur neun solcher Zonen. Es herrscht dort kein Wegeverbot, sondern ein Wegegebot: Straßen und Wege müssen benutzt werden.
Forstgesetz. Jedermann darf zu Erholungszwecken Wald betreten. Betretungsverbote ausgenommen.