Kleine Zeitung Kaernten

Hintergrun­d

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Wildschutz­gebiete. Laut Freydis Burgstalle­r-Gradenegge­r, Geschäftsf­ührerin der Kärntner Jägerschaf­t, gibt es in Kärnten nur neun solcher Zonen. Es herrscht dort kein Wegeverbot, sondern ein Wegegebot: Straßen und Wege müssen benutzt werden.

Forstgeset­z. Jedermann darf zu Erholungsz­wecken Wald betreten. Betretungs­verbote ausgenomme­n.

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