Auf dem Dach der Welt
derart ausbezahlten Gelder kommen dem sogenannten „bedingungslosen“Grundeinkommen schon sehr nahe. Herr Sittinger schreibt dazu zutreffend: „Bedingung ist immer, dass jemand anderer dafür arbeitet. Zu glauben, man könne sich ohne Eigenbeitrag an einer Zahlergemeinschaft schadlos halten, ist eine demoralisierende Illusion.“
Beide denken nicht einmal darüber nach, aus ihren Funktionen zurückzutreten. Das ist das eigentliche Problem. sungsbestimmung): Die Träger der in der Anlage 2 bezeichneten Behörden und Dienststellen haben sicherzustellen, dass im Verkehr mit der jeweiligen Behörde und Dienststelle die kroatische, slowenische oder ungarische Sprache nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnittes zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache verwendet werden kann.
Wenn es also mit der Definition des Wortes „Landessprache“noch immer Probleme geben sollte, wäre es wohl sinnvoll, diesen Ausdruck in der Landesverfassung zu vermeiden (analog zum Land Wien) und nur den Ausdruck „Amtssprache“zu verwenden, wobei man dann auch die slowenische Sprache in Verbindung mit dem Volksgruppengesetz ausdrücklich nennen könnte. Auf dem Gipfel des Ainecks/Katschbergs genießt Sophie diesen herrlichen Wintertag.