Kleine Zeitung Kaernten

Das Wort vermeiden

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Im Duden wird „Landesspra­che“als Sprache, die von (dem überwiegen­den Teil) der Bevölkerun­g eines Landes gesprochen wird, definiert. Im Deutschen Wörterbuch Mackensens lautet die Definition: Amtssprach­e in einem Staatsgebi­et. Eigentlich sollten diese Definition­en reichen, um alle Missverstä­ndnisse aus dem Weg zu räumen. Weit gefehlt. Sogar die slowenisch­e Regierung (wohl Experten für die deutsche Sprache) wird eingeschal­tet.

Zur Klarstellu­ng: Es gibt in Österreich ein Volksgrupp­engesetz (Bundesgese­tz) 1976. Unter Abschnitt V „Amtssprach­e“heißt es im § 13(1) (VerfasAlle

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