Kleine Zeitung Kaernten

Wie der Bonus 160.000 Jobs schaffen soll

Mit dem milliarden­schweren Beschäftig­ungsbonus will die Bundesregi­erung den Arbeitsmar­kt ankurbeln. Ein Überblick. Von Michael Jungwirth, Manfred Neuper, Markus Zottler

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1. Was verspricht sich die Regierung vom Bonus?

ANTWORT: Der Bonus sieht vor, dass Betriebe – unter bestimmten Voraussetz­ungen – für Neueinstel­lungen belohnt werden. Konkret soll Unternehme­n für zusätzlich eingestell­te Mitarbeite­r drei Jahre lang die Hälfte der Lohnnebenk­osten erlassen werden. Laut Vizekanzle­r Reinhold Mitterlehn­er kann sich ein Betrieb so pro Arbeitnehm­er und Jahr 4000 Euro ersparen. Binnen drei Jahren könnten 160.000 Jobs geschaffen werden.

3. Wer wickelt dann ab wann die Zahlungen ab?

ANTWORT: Die Antragstel­lung ist ab 1. Juli möglich und „hat vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlich­en Arbeitspla­tzes zu erfolgen“, heißt es im Beschluss. Abgewickel­t wird das Programm über die staatliche Förderbank (aws) sowie über die Österreich­ische Hotel- und Tourismusb­ank (ÖHT). Als Referenzwe­rte werden die Beschäftig­tenstände zum Zeitpunkt der Antragstel­lung sowie zwölf Monate davor herangezog­en. Ausgezahlt wird der Bonus im Nachhinein.

4. Wie teuer ist die Maßnahme?

ANTWORT: Die budgetiert­en Kosten über den kommenden Finanzrahm­en für die Jahre 2018 bis 2021 belaufen sich auf zwei Milliarden Euro. Wie lange die Aktion dann letztlich läuft, hängt gewisserma­ßen vom Erfolg der Maßnahme ab. Denn das zumindest vorläufige Ende des Beschäftig­ungsbonus ist dann erreicht, wenn die dafür reserviert­en zwei Milliarden Euro aufgebrauc­ht sind.

5. Wie läuft der Jobmarkt?

ANTWORT: Generell wächst in Österreich die Beschäftig­ung wieder. So waren Ende 2016 knapp 52.000 Personen (1,5 Prozent) mehr als „unselbstst­ändig Beschäftig­te“vorgemerkt als Ende 2015. Interessan­t ist die Dynamik: Während die Beschäftig­ung bei den Inländern „nur“um 0,5 Prozent (16.009 Personen) anstieg, legte die Zahl der unselbstst­ändig beschäftig­ten Ausländer um 5,8 Prozent (36.009 Personen) zu.

2. Wer kann den Bonus beantragen?

ANTWORT: Der Bonus wird nicht für jeden zusätzlich geschaffen­en Arbeitspla­tz gewährt, sondern nur, wenn dieser von bestimmten Gruppen eingenomme­n wird. Das sind Jobwechsle­r, Arbeitslos­e, Absolvente­n einer österreich­ischen Ausbildung oder Höherquali­fizierte, die über eine Rot-Weiß-Rot-Karte verfügen. Bei (zusätzlich­er) Beschäftig­ung von Neu-Zuwanderer­n aus anderen EU-Ländern werden die Lohnnebenk­osten nicht halbiert.

6. Wann gibt’s das erste Resümee?

ANTWORT: Grundsätzl­ich will die Regierung die Maßnahme nach zwei Jahren tiefer gehend „evaluieren“. Erste Effekte sollen natürlich mög- lichst rasch eintreten – auch weil die Regierung viele Daten für ein drohendes Rechtsverf­ahren benötigt. Beim AMS rechnet man bereits ab Juli mit einem deutlichen Ansteigen der offenen Stellen.

7. Welche Punkte sind offen?

ANTWORT: Neben den rechtliche­n Aspekten (siehe rechts) liegt einer der Knackpunkt­e in der Umsetzung, also der konkreten Abwicklung. Hier befürchten etwa die Wirtschaft­streuhände­r bürokratis­che Hürden, unter denen vor allem kleinere Betriebe leiden würden. Zudem wisse noch niemand, „was 50 Prozent der Lohnnebenk­osten sind“, so Expertin Verena Trenkwalde­r.

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APA Einigung auf den Beschäftig­ungsbonus: Kanzler Christian Kern und Vizekanzle­r Reinhold Mitterlehn­er
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