Wie der Bonus 160.000 Jobs schaffen soll
Mit dem milliardenschweren Beschäftigungsbonus will die Bundesregierung den Arbeitsmarkt ankurbeln. Ein Überblick. Von Michael Jungwirth, Manfred Neuper, Markus Zottler
1. Was verspricht sich die Regierung vom Bonus?
ANTWORT: Der Bonus sieht vor, dass Betriebe – unter bestimmten Voraussetzungen – für Neueinstellungen belohnt werden. Konkret soll Unternehmen für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter drei Jahre lang die Hälfte der Lohnnebenkosten erlassen werden. Laut Vizekanzler Reinhold Mitterlehner kann sich ein Betrieb so pro Arbeitnehmer und Jahr 4000 Euro ersparen. Binnen drei Jahren könnten 160.000 Jobs geschaffen werden.
3. Wer wickelt dann ab wann die Zahlungen ab?
ANTWORT: Die Antragstellung ist ab 1. Juli möglich und „hat vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlichen Arbeitsplatzes zu erfolgen“, heißt es im Beschluss. Abgewickelt wird das Programm über die staatliche Förderbank (aws) sowie über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Als Referenzwerte werden die Beschäftigtenstände zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zwölf Monate davor herangezogen. Ausgezahlt wird der Bonus im Nachhinein.
4. Wie teuer ist die Maßnahme?
ANTWORT: Die budgetierten Kosten über den kommenden Finanzrahmen für die Jahre 2018 bis 2021 belaufen sich auf zwei Milliarden Euro. Wie lange die Aktion dann letztlich läuft, hängt gewissermaßen vom Erfolg der Maßnahme ab. Denn das zumindest vorläufige Ende des Beschäftigungsbonus ist dann erreicht, wenn die dafür reservierten zwei Milliarden Euro aufgebraucht sind.
5. Wie läuft der Jobmarkt?
ANTWORT: Generell wächst in Österreich die Beschäftigung wieder. So waren Ende 2016 knapp 52.000 Personen (1,5 Prozent) mehr als „unselbstständig Beschäftigte“vorgemerkt als Ende 2015. Interessant ist die Dynamik: Während die Beschäftigung bei den Inländern „nur“um 0,5 Prozent (16.009 Personen) anstieg, legte die Zahl der unselbstständig beschäftigten Ausländer um 5,8 Prozent (36.009 Personen) zu.
2. Wer kann den Bonus beantragen?
ANTWORT: Der Bonus wird nicht für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz gewährt, sondern nur, wenn dieser von bestimmten Gruppen eingenommen wird. Das sind Jobwechsler, Arbeitslose, Absolventen einer österreichischen Ausbildung oder Höherqualifizierte, die über eine Rot-Weiß-Rot-Karte verfügen. Bei (zusätzlicher) Beschäftigung von Neu-Zuwanderern aus anderen EU-Ländern werden die Lohnnebenkosten nicht halbiert.
6. Wann gibt’s das erste Resümee?
ANTWORT: Grundsätzlich will die Regierung die Maßnahme nach zwei Jahren tiefer gehend „evaluieren“. Erste Effekte sollen natürlich mög- lichst rasch eintreten – auch weil die Regierung viele Daten für ein drohendes Rechtsverfahren benötigt. Beim AMS rechnet man bereits ab Juli mit einem deutlichen Ansteigen der offenen Stellen.
7. Welche Punkte sind offen?
ANTWORT: Neben den rechtlichen Aspekten (siehe rechts) liegt einer der Knackpunkte in der Umsetzung, also der konkreten Abwicklung. Hier befürchten etwa die Wirtschaftstreuhänder bürokratische Hürden, unter denen vor allem kleinere Betriebe leiden würden. Zudem wisse noch niemand, „was 50 Prozent der Lohnnebenkosten sind“, so Expertin Verena Trenkwalder.