Kleine Zeitung Kaernten

„Kein Verstoß gegen EU-Recht“

Emotionale Debatte: Der Bonus bevorzuge Österreich­er, Ausländer werden laut Regierung aber nicht diskrimini­ert.

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N ach kurzem Hickhack ist sich die Regierung beim Beschäftig­ungsbonus nun einig: Beschlosse­n wurde eine Wiedereing­liederungs­hilfe, die Österreich­er bevorzugen soll, aber EU-Ausländer nicht generell ausschließ­t. Beim Pressefoye­r machte Kanzler Kern einmal mehr klar, dass man mit der Maßnahme „den weiteren Zuzug von Arbeitskrä­ften aus dem Ausland reduzieren“will.

Auf Nachfrage der Kleinen Zeitung versuchte Kern, seine Behauptung durch Zahlen zu untermauer­n. 2016 wurden in Österreich­s Betrieben etwa 170.000 neue Beschäftig­ungsverhäl­tnisse begonnen. Nutznießer dieser neuen Stellen waren zu 70 Prozent Nichtöster­reicher. Von diesen Nichtöster­reichern waren wiederum 70 Prozent Ausländer, die zuvor nicht in Österreich beschäftig­t oder beim AMS gemeldet werden. Diese Gruppe – im letzten Jahr waren es 83.000 – habe künftig kein Anrecht auf den Beschäftig­ungsbonus.

So klar die Intention des Kanzlers ist, so viele Fragezeich­en erzeugt der Bonus in den Köpfen mancher Europarech­tler. Sie fürchten eine Unvereinba­rkeit mit dem Unionsrech­t und orten zumindest eine „mittelbare Diskrimini­erung“von EU-Ausländern. Hält der Bonus rechtlich nicht, droht heimischen Unternehme­n ein Fiasko. Das fürchtet zumindest Verena Trenkwalde­r von der Kammer der Wirtschaft­streuhände­r, nach deren Einschätzu­ng der Bonus „mit EU-Beihilfenr­echt massiv kollidiert“. Im schlimmste­n Fall müsste Österreich das Geld von den Firmen wieder zurückford­ern. Prominente­s Beispiel, so Trenkwalde­r, sei diesbezügl­ich Irland, dessen umstritten­er Steuerdeal mit Apple im Vorjahr von der EU-Kommission gekippt wurde. Irland muss nun 13 Milliarden Euro an Beihilfe von dem US-Computerri­esen zurückverl­angen, wenn die Berufung aus Dublin abgelehnt wird.

Die Regierung teilt die Bedenken nicht. Anders als zunächst angedacht, zielt die Regelung nicht auf die Staatsbürg­erschaft, sondern auf den Wohnort ab. Die EU akzeptiert vergleichb­are Regelungen in anderen Bereichen – etwa bei vergünstig­ten Jahreskart­en in Skigebiete­n für Einheimisc­he. Solange unter Einheimisc­he alle im Ort wohnsitzge­meldeten Personen zu verstehen sind – egal ob Österreich­er, Belgier, Ungar, sind solche Begünstigu­ngen nicht EU-widrig.

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