Kleine Zeitung Kaernten

Bei tätlichen Angriffen auf Öffi-Personal droht Haft

Durch das neue Strafrecht­spaket werden Zug-, Straßenbah­n- und Busbediens­tete den Beamten gleichgest­ellt. Verkehrsmi­nister Leichtfrie­d spricht von „deutlichem Signal“.

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Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen, im wahrsten Sinne des Wortes“, konstatier­ten Verkehrsmi­nister Jörg Leichtfrie­d (SPÖ) und Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) gestern bei einer Pressekonf­erenz am Wiener Hauptbahnh­of. Die Erklärung: Wer Buslenker, Zugbegleit­er, Straßenbah­nfahrer oder Ticketkont­rolleure tätlich angreift, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. ÖffiPerson­al wird Polizei- und Justizwach­ebeamten gleichgest­ellt, für tätliche Angriffe auf dieses wird der Strafrahme­n ebenfalls von bisher sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht. In Kraft treten soll die Novelle des Strafgeset­zbuchs im September.

Anlass für die Gesetzesän­derung ist die Zunahme von Übergriffe­n auf Öffi-Personal. So kommt es laut demÖBB-Konzernbet­riebs rats vorsitzend­en und vida-Gewerkscha­fter Roman Hebenstrei­t bereits jeden zweiten Tag zu einem Übergriff auf Mitarbeite­r im öffentlich­en Verkehr. Zugbegleit­er wurden im vergangene­n Jahr beispielsw­eise 164 Mal tätlich angegriffe­n, zog Leichtfrie­d Bilanz.

Mit der Novelle „setzen wir hier ein deutliches Signal“, betonte der Verkehrsmi­nister. „Gewalt gegen Personal in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln ist kein Kavaliersd­elikt“, sagte Leichtfrie­d. „Ich weiß als jahrzehnte­langer Bahnpendle­r, wie schwer es Kontrollor­gane haben“, erzählte Brandstett­er. Übergriffe müssen „konsequent bekämpft werden“.

Eine Verschärfu­ng des Strafrecht­s ist nicht nur zum Schutz des Öffi-Personals vorgesehen. Am Montag schickte Brandstett­er die Novelle in Begutachtu­ng, die auch die neuen Tatbeständ­e „Staatsfein­dliche Bewegungen“und „Sexuelle Belästigun­g in Gruppen“– als Folge der Silvesterv­orfälle in Innsbruck – enthält. Angehoben werden soll der Strafrahme­n bei tätlichen Angriffen gegen Beamte.

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