Bei tätlichen Angriffen auf Öffi-Personal droht Haft
Durch das neue Strafrechtspaket werden Zug-, Straßenbahn- und Busbedienstete den Beamten gleichgestellt. Verkehrsminister Leichtfried spricht von „deutlichem Signal“.
Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen, im wahrsten Sinne des Wortes“, konstatierten Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) gestern bei einer Pressekonferenz am Wiener Hauptbahnhof. Die Erklärung: Wer Buslenker, Zugbegleiter, Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleure tätlich angreift, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. ÖffiPersonal wird Polizei- und Justizwachebeamten gleichgestellt, für tätliche Angriffe auf dieses wird der Strafrahmen ebenfalls von bisher sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht. In Kraft treten soll die Novelle des Strafgesetzbuchs im September.
Anlass für die Gesetzesänderung ist die Zunahme von Übergriffen auf Öffi-Personal. So kommt es laut demÖBB-Konzernbetriebs rats vorsitzenden und vida-Gewerkschafter Roman Hebenstreit bereits jeden zweiten Tag zu einem Übergriff auf Mitarbeiter im öffentlichen Verkehr. Zugbegleiter wurden im vergangenen Jahr beispielsweise 164 Mal tätlich angegriffen, zog Leichtfried Bilanz.
Mit der Novelle „setzen wir hier ein deutliches Signal“, betonte der Verkehrsminister. „Gewalt gegen Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln ist kein Kavaliersdelikt“, sagte Leichtfried. „Ich weiß als jahrzehntelanger Bahnpendler, wie schwer es Kontrollorgane haben“, erzählte Brandstetter. Übergriffe müssen „konsequent bekämpft werden“.
Eine Verschärfung des Strafrechts ist nicht nur zum Schutz des Öffi-Personals vorgesehen. Am Montag schickte Brandstetter die Novelle in Begutachtung, die auch die neuen Tatbestände „Staatsfeindliche Bewegungen“und „Sexuelle Belästigung in Gruppen“– als Folge der Silvestervorfälle in Innsbruck – enthält. Angehoben werden soll der Strafrahmen bei tätlichen Angriffen gegen Beamte.