Bildungsinstitut „bfi“verbietet Mitarbeiterinnen Kopftuch
EuGH erlaubt Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Das steirische Berufsförderungsinstitut prescht in Österreich vor und verbannt ab sofort augenscheinliche Symbole aller Religionen aus seinem Betrieb.
Die Entscheidung wurde gespannt erwartet, gestern fällte sie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Unternehmen dürfen Arbeitnehmerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten. Es müsse dafür eine unternehmensinterne Regel geben, die nicht diskriminierend sei und das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen betreffe.
Der führende Erwachsenenbildner der Steiermark, das BeWillkommenskultur, rufsförderungsinstitut (bfi), hat nur auf diesen Spruch gewartet und dürfte nun das erste Unternehmen Österreichs sein, das in seinem Betrieb ein Kopftuchverbot durchgesetzt hat. „Wir haben das gestern per Dienstanweisung erledigt und unser Leitbild erweitert“, bestätigt der steirische bfi-Geschäftsführer Wilhelm Techt. Damit habe man genau so eine Regel erlassen, die nicht diskriminiere: Um die Neutralität zu gewährleisten, werden Symbole aller Religionen – also etwa auch das Tragen einer Nonnentracht oder Kippa – aus dem bfi verbannt. Das bedeutet auch, dass in Kursräumen keine Kreuze hängen dürfen. Aber die gab es dort schon bisher nicht.
„Wir haben derzeit mehr als 1000 Migranten in unseren Kursen. Und wir bekennen uns zur wollen diesen Menschen aber auch unmissverständlich unsere westliche Kultur, unsere Werte vermitteln“, erklärt Techt. Deshalb werde man nur Trainerinnen und Mitarbeiterinnen in westlicher Kleidung als Vorbilder beeiner
Wir wollen den mehr als 1000 Migranten in unseren Kursen westliche Werte vermitteln.
Wilhelm Techt, BFI-Geschäftsführer
schäftigen, die Mädchen auch ermutigen, selbst auf das Kopftuch zu verzichten. Bei Trainern gelte: „Wir nehmen gerne Muslime auf, aber diese müssen Frauen auch ohne Kopftuch respektieren, ihnen die Hand geben und in die Augen schauen.“Die Vorgaben werden beim bfi nun auch konsequent durchgesetzt. Sollten etwa Mitarbeiterinnen sich nicht ans Kopftuchverbot halten, werde man sich von ihnen trennen. Vom bfi Kärnten gab es gestern keine Stellungnahme zum Umgang mit dem Kopftuchverbot.
Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) begrüßte gestern die EuGH-Entscheidung, da sie keine Diskriminierung zulasse, aber Arbeitgebern den Freiraum gebe, den sie für unternehmerisches Handeln brauchten. Auch der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Ibrahim Olgun, kann das Urteil „nachvollziehen“. Es gehe darum, alle Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln, allerdings spricht er sich grundsätzlich gegen Verbote religiöser Kleidung aus.