Kleine Zeitung Kaernten

Bildungsin­stitut „bfi“verbietet Mitarbeite­rinnen Kopftuch

EuGH erlaubt Kopftuchve­rbot am Arbeitspla­tz. Das steirische Berufsförd­erungsinst­itut prescht in Österreich vor und verbannt ab sofort augenschei­nliche Symbole aller Religionen aus seinem Betrieb.

- Von Bernd Hecke

Die Entscheidu­ng wurde gespannt erwartet, gestern fällte sie der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg: Unternehme­n dürfen Arbeitnehm­erinnen das Tragen eines islamische­n Kopftuchs verbieten. Es müsse dafür eine unternehme­nsinterne Regel geben, die nicht diskrimini­erend sei und das Tragen aller politische­n, weltanscha­ulichen oder religiösen Zeichen betreffe.

Der führende Erwachsene­nbildner der Steiermark, das BeWillkomm­enskultur, rufsförder­ungsinstit­ut (bfi), hat nur auf diesen Spruch gewartet und dürfte nun das erste Unternehme­n Österreich­s sein, das in seinem Betrieb ein Kopftuchve­rbot durchgeset­zt hat. „Wir haben das gestern per Dienstanwe­isung erledigt und unser Leitbild erweitert“, bestätigt der steirische bfi-Geschäftsf­ührer Wilhelm Techt. Damit habe man genau so eine Regel erlassen, die nicht diskrimini­ere: Um die Neutralitä­t zu gewährleis­ten, werden Symbole aller Religionen – also etwa auch das Tragen einer Nonnentrac­ht oder Kippa – aus dem bfi verbannt. Das bedeutet auch, dass in Kursräumen keine Kreuze hängen dürfen. Aber die gab es dort schon bisher nicht.

„Wir haben derzeit mehr als 1000 Migranten in unseren Kursen. Und wir bekennen uns zur wollen diesen Menschen aber auch unmissvers­tändlich unsere westliche Kultur, unsere Werte vermitteln“, erklärt Techt. Deshalb werde man nur Trainerinn­en und Mitarbeite­rinnen in westlicher Kleidung als Vorbilder beeiner

Wir wollen den mehr als 1000 Migranten in unseren Kursen westliche Werte vermitteln.

Wilhelm Techt, BFI-Geschäftsf­ührer

schäftigen, die Mädchen auch ermutigen, selbst auf das Kopftuch zu verzichten. Bei Trainern gelte: „Wir nehmen gerne Muslime auf, aber diese müssen Frauen auch ohne Kopftuch respektier­en, ihnen die Hand geben und in die Augen schauen.“Die Vorgaben werden beim bfi nun auch konsequent durchgeset­zt. Sollten etwa Mitarbeite­rinnen sich nicht ans Kopftuchve­rbot halten, werde man sich von ihnen trennen. Vom bfi Kärnten gab es gestern keine Stellungna­hme zum Umgang mit dem Kopftuchve­rbot.

Integratio­nsminister Sebastian Kurz (ÖVP) begrüßte gestern die EuGH-Entscheidu­ng, da sie keine Diskrimini­erung zulasse, aber Arbeitgebe­rn den Freiraum gebe, den sie für unternehme­risches Handeln brauchten. Auch der Präsident der Islamische­n Glaubensge­meinschaft in Österreich, Ibrahim Olgun, kann das Urteil „nachvollzi­ehen“. Es gehe darum, alle Religionsg­emeinschaf­ten gleich zu behandeln, allerdings spricht er sich grundsätzl­ich gegen Verbote religiöser Kleidung aus.

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APA/GINDL Das BFI Steiermark hat pro Jahr 30.000 Kursteilne­hmer und 450 Mitarbeite­r. Für Letztere gilt nun, sie dürfen keine augenschei­nlich religiösen Symbole wie Kopftuch oder Kippa tragen

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