Kleine Zeitung Kaernten

Berlin & Co. auch im zweiten Rechtsgang zu Haftstrafe­n verurteilt.

Auch im zweiten Rechtsgang wurden vier ehemalige Hypo-Vorstände zu Haftstrafe­n wegen Vorzugsakt­ien verurteilt. Prozess zur Sonderdivi­dende steht noch an.

- Von Thomas Cik und Uwe Sommersgut­er Leidenscha­ftliche

Es war ein Prozess ohne offenen Ausgang. Als Wolfgang Kulterer, Tilo Berlin, Josef Kircher und Siegfried Grigg am Morgen im großen Schwurgeri­chtssaal des Landesgeri­chts Platz nahmen, wussten sie, dass sie am Ende des Tages immer noch schuldig sein würden.

In sieben Stunden wurde dann komprimier­t dargestell­t, was im April 2014 bereits Gegenstand eines sich über Wochen ziehenden Strafproze­sses war. Die vier Angeklagte­n, allesamt einst Vorstände der Hypo, mussten sich damals wie gestern dafür verantwort­en, dass sie prominente­n Investoren wie der Flick-Stiftung Vorzugsakt­ien samt Put-Optionen, also Rückkaufga­rantien, feilboten und hinterher noch eine Sonderdivi­dende drauflegte­n. „Konditions­verbesseru­ngen gehören zum Alltag eines Vertreters“, rechtferti­gte Berlin gestern neuerlich sein Vorgehen vor dem Schöffense­nat unter dem Vorsitz von Ute Lambauer. Alleine: Es nützte nichts.

Denn auch wenn der Oberste Gerichtsho­f im April 2016 das Urteil hinsichtli­ch der Sonderdivi­dende aufhob: Der Schuldspru­ch wegen der Untreue im Zusammenha­ng mit den Vorzugsakt­ien wurde nie angezweife­lt. Entspreche­nd kamen die vier Männer nur ins Gericht, um ihr Strafmaß zu erfahren.

Verteidigu­ngsreden hörte man nicht. Im Gegenteil. Siegfried Grigg, fast volle zwei Jahrzehnte lang im Vorstand des Versicheru­ngskonzern­s Grawe, wirkte wie ein

gebrochene­r Mann, als sein Anwalt erzählte, dass seine Lebensersp­arnisse in einem Vergleich mit der Heta aufgingen. Auch Wolfgang Kulterer, aktuell Landarbeit­er in der Justizvoll­zugsanstal­t Rottenstei­n, wirkt gezeichnet. „Es ist ohnehin schon wurscht, ob und wie ich mich verteidige, seit 2010 bin ich der Sündenbock.“

Am Ende setzte es dann durchwegs etwas geringere Haftstrafe­n als im ersten ProHerbst zess: für Kircher 26 Monate, davon 19 Monate bedingt, für Kulterer sechs Monate Zusatzstra­fe, für Grigg 26 Monate, davon 18 Monate bedingt und für Berlin 14 Monate, davon zehn Monate bedingt. Die Flick-Stiftung, im Verfahren nach dem Verbandsve­rantwortli­chkeitsges­etz mit auf der Anklageban­k, wurde zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt.

Der Prozess zur Sonderdivi­dende wird im April fortgesetz­t.

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Wolfgang Kulterer, Tilo Berlin, Josef Kircher und Siegfried Grigg wurden allesamt neuerlich zu Haftstrafe­n verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig TRAUSSNIG (4)
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