Berlin & Co. auch im zweiten Rechtsgang zu Haftstrafen verurteilt.
Auch im zweiten Rechtsgang wurden vier ehemalige Hypo-Vorstände zu Haftstrafen wegen Vorzugsaktien verurteilt. Prozess zur Sonderdividende steht noch an.
Es war ein Prozess ohne offenen Ausgang. Als Wolfgang Kulterer, Tilo Berlin, Josef Kircher und Siegfried Grigg am Morgen im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Platz nahmen, wussten sie, dass sie am Ende des Tages immer noch schuldig sein würden.
In sieben Stunden wurde dann komprimiert dargestellt, was im April 2014 bereits Gegenstand eines sich über Wochen ziehenden Strafprozesses war. Die vier Angeklagten, allesamt einst Vorstände der Hypo, mussten sich damals wie gestern dafür verantworten, dass sie prominenten Investoren wie der Flick-Stiftung Vorzugsaktien samt Put-Optionen, also Rückkaufgarantien, feilboten und hinterher noch eine Sonderdividende drauflegten. „Konditionsverbesserungen gehören zum Alltag eines Vertreters“, rechtfertigte Berlin gestern neuerlich sein Vorgehen vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Ute Lambauer. Alleine: Es nützte nichts.
Denn auch wenn der Oberste Gerichtshof im April 2016 das Urteil hinsichtlich der Sonderdividende aufhob: Der Schuldspruch wegen der Untreue im Zusammenhang mit den Vorzugsaktien wurde nie angezweifelt. Entsprechend kamen die vier Männer nur ins Gericht, um ihr Strafmaß zu erfahren.
Verteidigungsreden hörte man nicht. Im Gegenteil. Siegfried Grigg, fast volle zwei Jahrzehnte lang im Vorstand des Versicherungskonzerns Grawe, wirkte wie ein
gebrochener Mann, als sein Anwalt erzählte, dass seine Lebensersparnisse in einem Vergleich mit der Heta aufgingen. Auch Wolfgang Kulterer, aktuell Landarbeiter in der Justizvollzugsanstalt Rottenstein, wirkt gezeichnet. „Es ist ohnehin schon wurscht, ob und wie ich mich verteidige, seit 2010 bin ich der Sündenbock.“
Am Ende setzte es dann durchwegs etwas geringere Haftstrafen als im ersten ProHerbst zess: für Kircher 26 Monate, davon 19 Monate bedingt, für Kulterer sechs Monate Zusatzstrafe, für Grigg 26 Monate, davon 18 Monate bedingt und für Berlin 14 Monate, davon zehn Monate bedingt. Die Flick-Stiftung, im Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz mit auf der Anklagebank, wurde zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt.
Der Prozess zur Sonderdividende wird im April fortgesetzt.