Wie viel Ablöse muss nach dem Unfall bezahlt werden?
„Die Versicherung muss den konkreten Schaden ersetzen“, erklären Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz.
Ich hatte mit meinem Auto einen Unfall, an dem mein Gegner schuld ist. Ich möchte mir den Schaden von der gegnerischen Versicherung ablösen lassen. Nachdem ich dies mitgeteilt hatte, wurde der Stundensatz für die Arbeitszeit statt mit 150 Euro (Fachwerkstätten-Stundensatz) mit nur mehr 45 Euro kalkuliert. Ist das in Ordnung?
Die Versicherung muss grundsätzlich den konkreten Schaden ersetzen. Auch bei der Ablöse kommt es darauf an, ob das Fahrzeug repariert werden soll oder nicht. Ohne Reparatur bekommt man nur die Differenz zwischen dem Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall. Wenn man die Ablöse möchte, um das Auto später reparieren zu lassen, müsste man daher auch die vollen Reparaturkosten ersetzt bekommen. Man muss die Versicherung jedoch überzeugen, dass man die Reparatur später macht.
ist berechtigt, nachzuprüfen, ob die Reparatur durchgeführt wurde, insbesondere in geforderter Höhe. Ein zu viel bezahlter Betrag (z. B. weil die Reparatur im Pfusch gemacht wurde) kann von der Versicherung zurückverlangt werden. Als Geschädigter wäre man ansonsten unrechtmäßig bereichert. Das widerspricht den Grundsätzen des Schadenersatzrechtes in Österreich.
der Ablöse übernimmt in der Praxis meistens ein entsprechendes Berechnungsprogramm. Bei der Reparatur werden regelmäßig nur die ortsüblichen gewerblichen Reparaturkosten herangezogen, die auch geringer sein können als die in der Fachwerkstatt.