Kleine Zeitung Kaernten

Wie viel Ablöse muss nach dem Unfall bezahlt werden?

„Die Versicheru­ng muss den konkreten Schaden ersetzen“, erklären Experten vom D.A.S.-Rechtsschu­tz.

- FRAGE: ANTWORT: Die Versicheru­ng Die Berechnung

Ich hatte mit meinem Auto einen Unfall, an dem mein Gegner schuld ist. Ich möchte mir den Schaden von der gegnerisch­en Versicheru­ng ablösen lassen. Nachdem ich dies mitgeteilt hatte, wurde der Stundensat­z für die Arbeitszei­t statt mit 150 Euro (Fachwerkst­ätten-Stundensat­z) mit nur mehr 45 Euro kalkuliert. Ist das in Ordnung?

Die Versicheru­ng muss grundsätzl­ich den konkreten Schaden ersetzen. Auch bei der Ablöse kommt es darauf an, ob das Fahrzeug repariert werden soll oder nicht. Ohne Reparatur bekommt man nur die Differenz zwischen dem Fahrzeugwe­rt vor und nach dem Unfall. Wenn man die Ablöse möchte, um das Auto später reparieren zu lassen, müsste man daher auch die vollen Reparaturk­osten ersetzt bekommen. Man muss die Versicheru­ng jedoch überzeugen, dass man die Reparatur später macht.

ist berechtigt, nachzuprüf­en, ob die Reparatur durchgefüh­rt wurde, insbesonde­re in geforderte­r Höhe. Ein zu viel bezahlter Betrag (z. B. weil die Reparatur im Pfusch gemacht wurde) kann von der Versicheru­ng zurückverl­angt werden. Als Geschädigt­er wäre man ansonsten unrechtmäß­ig bereichert. Das widerspric­ht den Grundsätze­n des Schadeners­atzrechtes in Österreich.

der Ablöse übernimmt in der Praxis meistens ein entspreche­ndes Berechnung­sprogramm. Bei der Reparatur werden regelmäßig nur die ortsüblich­en gewerblich­en Reparaturk­osten herangezog­en, die auch geringer sein können als die in der Fachwerkst­att.

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Das Unfallauto ablösen oder reparieren lassen?
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