Kleine Zeitung Kaernten

Die neue Freiheit der Schulen

Das Schulauton­omiepaket ist geschnürt – nach zähen Verhandlun­gen und Protest. Ein Blick auf die wichtigste­n Eckpunkte.

- Von Christina Traar

Jetzt wird es „durchgezog­en“, verkündete Bildungsmi­nisterin Sonja Hammerschm­id (SPÖ) bei der Präsentati­on des lang erwarteten Schulauton­omiepakete­s in Wien. Vergessen scheinen die zähen Verhandlun­gen mit Koalitions­partner, Ländern und Lehrergewe­rkschaft. Das Paket wandert aller Kritik zum Trotz in die Begutachtu­ng. Von der Gewerkscha­ftsforderu­ng nach weiteren Verhandlun­gen im Anschluss will die Ministerin nichts hören. „Die Eckpunkte stehen. Und die Eckpunkte sind nicht weiter verhandelb­ar.“Auch Staatssekr­etär Harald Mahrer (ÖVP) riet zur Gelassenhe­it: „Wenn wir uns in der Steinzeit alle in die Pampers gemacht hätten, als wir das Rad oder das Feuer erfunden haben, aus Angst, uns zu verbrennen, wären wir vermutlich damals ausgestorb­en.“Umgesetzt werden soll die Reform in Etappen. Einzelne „Leuchtturm­schulen“sollen schon im nächsten Schuljahr starten. Bis die Autonomie flächendec­kend etabliert ist, werde es laut Ministerin jedoch fünf bis zehn Jahre dauern.

Das sind die Eckpunkte des vorgelegte­n Gesetzespa­ketes:

Cluster. Bis zu acht Bundesoder Pflichtsch­ulen können in Schulclust­ern zusammenge­legt und von einem Clusterlei­ter verwaltet werden. In den Schulen soll es dann statt Direktoren nur noch Bereichsle­iter geben. Besuchen weniger als 200 Schüler die Schule (wie in drei Vierteln aller Pflichtsch­ulen), dann gibt es auch diese nicht mehr. Die Gewerkscha­ft wehrte sich heftig dagegen, dass der Schulerhal­ter (Land oder Gemeinde) Cluster auch gegen den Willen der Lehrer einrichten kann. Im Entwurf kam man dem teilweise entgegen, Lehrer, Schüler und Eltern kommt eine beratende Funktion zu. Im Ernstfall können sie eine Prüfung anfordern, aufschiebe­nde Wirkung hat das aber nicht.

Klassengrö­ße. Die Höchstzahl von 25 Schülern pro Klasse fällt. Schul- oder Clusterlei­ter können Klassen- und Gruppenbil­dung frei wählen. Lehrer, Eltern und Schüler haben dank Gewerkscha­ft Mitsprache­recht.

Lehrerausw­ahl. Bisher wurden neue Lehrer vom Landesschu­lrat zugewiesen. Nun werden sie vom Schul- oder Clusterlei­ter ausgesucht. Nur wenn sich an einem Standort kein Lehrer findet, greift die Schulbehör­de ein.

Unterricht­seinheiten. Die vorgeschri­ebenen 50-Minuten-Einheiten dienen nur noch der Orientieru­ng. Die Dauer der Unterricht­sstunde ist nun flexibel wählbar. Die Gesamtunte­rrichtszei­t bleibt dabei gleich.

Verwaltung. In der Schulverwa­ltung gibt es weiterhin getrennte Zuständigk­eiten von Bund und Land. Verwaltet wird nun aber unter einem gemeinsame­n Dach. Zudem werden aus den Landesssch­ulräten Bildungsdi­rektionen. Ihnen steht ein Bildungsdi­rektor vor, der von Landesober­haupt und Bildungsmi­nisterin ausgewählt wird.

Die Eckpunkte stehen. Und die Eckpunkte sind nicht weiter verhandelb­ar. Bildungsmi­nisterin Sonja Hammerschm­id

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Sichtlich zufrieden: Bildungs-

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