Die neue Freiheit der Schulen
Das Schulautonomiepaket ist geschnürt – nach zähen Verhandlungen und Protest. Ein Blick auf die wichtigsten Eckpunkte.
Jetzt wird es „durchgezogen“, verkündete Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) bei der Präsentation des lang erwarteten Schulautonomiepaketes in Wien. Vergessen scheinen die zähen Verhandlungen mit Koalitionspartner, Ländern und Lehrergewerkschaft. Das Paket wandert aller Kritik zum Trotz in die Begutachtung. Von der Gewerkschaftsforderung nach weiteren Verhandlungen im Anschluss will die Ministerin nichts hören. „Die Eckpunkte stehen. Und die Eckpunkte sind nicht weiter verhandelbar.“Auch Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) riet zur Gelassenheit: „Wenn wir uns in der Steinzeit alle in die Pampers gemacht hätten, als wir das Rad oder das Feuer erfunden haben, aus Angst, uns zu verbrennen, wären wir vermutlich damals ausgestorben.“Umgesetzt werden soll die Reform in Etappen. Einzelne „Leuchtturmschulen“sollen schon im nächsten Schuljahr starten. Bis die Autonomie flächendeckend etabliert ist, werde es laut Ministerin jedoch fünf bis zehn Jahre dauern.
Das sind die Eckpunkte des vorgelegten Gesetzespaketes:
Cluster. Bis zu acht Bundesoder Pflichtschulen können in Schulclustern zusammengelegt und von einem Clusterleiter verwaltet werden. In den Schulen soll es dann statt Direktoren nur noch Bereichsleiter geben. Besuchen weniger als 200 Schüler die Schule (wie in drei Vierteln aller Pflichtschulen), dann gibt es auch diese nicht mehr. Die Gewerkschaft wehrte sich heftig dagegen, dass der Schulerhalter (Land oder Gemeinde) Cluster auch gegen den Willen der Lehrer einrichten kann. Im Entwurf kam man dem teilweise entgegen, Lehrer, Schüler und Eltern kommt eine beratende Funktion zu. Im Ernstfall können sie eine Prüfung anfordern, aufschiebende Wirkung hat das aber nicht.
Klassengröße. Die Höchstzahl von 25 Schülern pro Klasse fällt. Schul- oder Clusterleiter können Klassen- und Gruppenbildung frei wählen. Lehrer, Eltern und Schüler haben dank Gewerkschaft Mitspracherecht.
Lehrerauswahl. Bisher wurden neue Lehrer vom Landesschulrat zugewiesen. Nun werden sie vom Schul- oder Clusterleiter ausgesucht. Nur wenn sich an einem Standort kein Lehrer findet, greift die Schulbehörde ein.
Unterrichtseinheiten. Die vorgeschriebenen 50-Minuten-Einheiten dienen nur noch der Orientierung. Die Dauer der Unterrichtsstunde ist nun flexibel wählbar. Die Gesamtunterrichtszeit bleibt dabei gleich.
Verwaltung. In der Schulverwaltung gibt es weiterhin getrennte Zuständigkeiten von Bund und Land. Verwaltet wird nun aber unter einem gemeinsamen Dach. Zudem werden aus den Landessschulräten Bildungsdirektionen. Ihnen steht ein Bildungsdirektor vor, der von Landesoberhaupt und Bildungsministerin ausgewählt wird.
Die Eckpunkte stehen. Und die Eckpunkte sind nicht weiter verhandelbar. Bildungsministerin Sonja Hammerschmid