1000 Euro für 1000 Rückkehrer
Innenminister Sobotka will Flüchtlinge zur Heimkehr inspirieren. Er verspricht sich Entlastung, von der Caritas wird das bezweifelt.
1. Warum bekommen Flüchtlinge Geld für ihre Rückkehr?
ANTWORT: Derzeit befinden sich knapp 60.000 Asylwerber in der Grundversorgung, von denen laut Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) „nur etwa ein Drittel“Chancen auf Asyl hat. Mit dem Tausender wolle Sobotka sicherstellen, „dass Personen mit geringen Aussichten rasch in ihre Herkunftsländer zurückkehren, anstatt einen negativen Bescheid abzuwarten“. Sobotka verspricht sich davon eine Entlastung für Behörden und Steuerzahler. Geld gibt es für freiwilliges Ausreisen seit Jahren. Die Caritas und der Verein Menschenrechte bieten dazu Rückkehrberatungen an. Laut dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gehe dieser Plan auf, Österreich liege bei den freiwilligen Rückkehrern weltweit an dritter Stelle.
2. Wie viel wird hier bisher ausbezahlt?
ANTWORT: Bis vor Kurzem war das System komplex. Es wurden zwischen 50 und 370 Euro ausbezahlt, ein besonderes Modellprojekt ermöglichte Menschen aus Nigeria oder Afghanistan eine Auszahlung von mehr als 500 Euro. Das Geld bekommen jene, die sich zu einer Rückkehr entschieden haben, erst bei ihrer Abreise am Flughafen in bar ausbezahlt. Ab jetzt wird nach einem neuen Zwei-PhasenModell ausgezahlt, mehr dazu unter Punkt 5.
3. Wer bekommt nun die 1000 Euro?
ANTWORT: Die ersten 1000 Asylwerber, die sich bereit erklären, in ihre Heimat zurückzugehen, bekommen die versprochenen 1000 Euro. Über Besuche in Flüchtlingseinrichtungen und über eine entsprechende Homepage sollen Betroffene über diese Möglichkeit informiert werden. Christian Fackler, Leiter der CaritasRückkehrberatung, sieht die Aktion kritisch. „Geld ist für Flüchtlinge nicht Grund genug, um zurückzukehren“, erklärt er. „Sie nehmen es gern an, aber sie verlassen Österreich, weil sie mit dem Leben hier nicht zurechtkommen.“Dass das Innenministerium nun eine Art „Aktion“ausgerufen hat, findet Fackler „unseriös“. „Zudem glaube ich, dass man sich hier einen größeren Effekt erwartet, als das Geld tatsächlich haben dürfte.“
4. Gibt es auch Ausschlussgründe?
ANTWORT: Ja. Nur wer seinen Antrag auf internationalen Schutz vor dem 15. März dieses Jahres gestellt hat, wird für die Maßnahme berücksichtigt. Da sich das „Angebot“vor allem an Flüchtlinge aus Afghanistan, dem Irak und Afrika richtet, sind auch Menschen aus dem Westbalkan ausgenommen. Wer außerdem selbst über „ausreichend Geldmittel“verfügt, heißt es, geht ebenfalls leer aus. Das BFA wolle zudem in jedem einzelnen infrage kommenden Fall prüfen, ob „Bedürftigkeit“besteht. Dabei greift man auch auf die Informationen aus der Rückkehrberatung zurück. Bisher erfüllen laut Fackler jedoch nahezu alle Klienten das Kriterium der Bedürftigkeit.
5. Was passiert nach Ende der „Aktion“?
ANTWORT: Ist das TausenderKontingent aufgebraucht, tritt ein neues Zwei-Phasen-Modell in Kraft, das die finanzielle Abgeltung der Rückkehr neu regelt. Asylwerber, die sich im laufenden Verfahren für eine solche Rückkehr entscheiden, erhalten dafür 500 Euro. Jene Asylwerber, die erstinstanzlich abgelehnt wurden oder gegen diesen negativen Bescheid Rechtsmittel erhoben haben, bekommen 250 Euro. Den gleichen Betrag sollen auch in Österreich illegal aufhältige Fremde erhalten. Doch auch hier gibt es Ausschlussgründe. Wer bereits eine Unterstützungsleistung bezogen hat oder straffällig geworden ist, geht leer aus. Genau wie Bewerber aus dem Westbalkan. Für Fackler steht das System aber „auf dem Kopf “. „Es ist eine Belohnung für jene, die schnell gehen. Doch die, die schon lange weg sind aus ihrer alten Heimat und Unterstützung bräuchten, bekommen wenig bis nichts.“