Einreiseverbot für russische Sängerin
Europäische Rundfunkunion sucht zwar eine Lösung, „akzeptiert“aber Entscheidung der Regierung in Kiew.
„Russland hat die Falle ausgelegt und Kiew tritt rein.“– Dieser Kommentar prägt die derzeitige Berichterstattung über den Eurovision Song Contest (ESC). Was ist geschehen? Der ukrainische Geheimdienst hat der russischen Vertreterin Julia Samoilowa (27) für drei Jahre die Einreise verboten, weil sie aus Kiewer Sicht mit einem illegalen Auftritt im Juni 2015 auf der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektiert hat, gegen ukrainische Gesetze verstoßen hat. Reisen auf die Halbinsel über Russland sind seit der Annexion von ukrai- nischer Seite verbo- ten und werden mit einer mehrjährigen Einreisesperre geahndet.
Sollte das Wettsingen aber nicht frei von Politik sein? Nun denn: Die Europäische Rundfunkunion versucht, eine Lösung finden, damit Julia am Bewerb im Mai teilnehmen kann. Von ORF-Unterhaltungschef Edgar Böhm, Mitglied der Reference Group (eine Kontroll- und Regle- mentinstanz des ESC) waren keine Details zu erfahren.
Der Norweger Jon Ola Sand als oberster ESC-Boss ließ allerdings verlauten: „Wir verstehen und respektieren die ukrainischen Gesetze vollständig. Die EBU hat keine Einwände gegenüber der russischen Delegation und erkennt auch keinerlei Verstöße auf dieser Seite. Wir wünschen uns, dass alle Länder am Song Contest teilnehmen, aber die Entscheidung liegt bei der ukrainischen Regierung und wir werden sie respektieren.“
Demnach wird Julia, die seit ihrer Kindheit im Rollstuhl sitzt, mit ihrem Lied „Flame Is Burning“wohl nicht teilnehmen. Musikalisch ist der Beitrag völlig konträr zum Vorjahreshit „You Are The Only One“, einer recht schmalzigen Hymne über die Verwirklichung von Träumen, die jedoch im Ohr bleibt. Julia wäre nach Monika Kuszynska (Polen 2015) die zweite Rollstuhlfahrerin auf einer ESC-Bühne.