Gartenflüsterer Karl Ploberger lüftet grüne Geheimnisse.
Versorgung mit Inkontinenz-Produkten in Heimen soll neu geregelt werden: GKK will fixen Betrag pro Patient zahlen. Taschengeld soll dadurch Bewohnern bleiben.
Die Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK) und das Land Kärnten gehen neue Wege bei der Inkontinenz-Versorgung in Pflegeheimen. Bisher war man sich nicht einig, wer die Mehrkosten, die durch das neue System der KGKK entstanden sind, trägt. Pflegeheime zogen dafür das Taschengeld der Bewohner heran. Das sei nicht rechtens, kritisierte die KGKK – die ihrerseits Härtefällen im Heim zusätzliche Unterstützung verwehrte.
Gestern fiel eine Entscheidung, wie man künftig damit umgeht: Die KGKK wird Pflegeheimen Rahmenvereinbarungen anbieten, in denen ein fixer Kostenzuschuss pro inkontinentem Bewohner verde einbart wird, hieß es gestern aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner (SPÖ). Wie hoch dieser sein wird, wolle man vor den Verhandlungen mit den Heimen nicht bekannt geben, sagt KGKK-Direktor Johann Lintner – er werde aber unter den 23,10 Euro liegen, die Nicht-Heimbewohner maximal pro Monat erhalten. Allerdings soll das Geld für Heimbewohner kein Höchst-, sondern ein Fixbetrag sein – errechnet am Durchschnittsbedarf betroffener Kärntner Heimbewohner.
„Hier wird kein Unterschied zwischen leichter und schwerer Inkontinenz gemacht“, sagt Lintner. Dadurch könnten die Heime die Mittel je nach Bedarf umverteilen. Und: Das Taschengeld der Bewohner wer- dafür nicht mehr herangezogen, sagt Lintner: „Das war uns wichtig.“Anfang Mai soll die neue Lösung in Kraft treten – sofern man sich mit den Heimen einigen kann. „In der Zwischenzeit springt das Land ein: Wir werden die anfallenden Mehrkosten bei Härtefällen abfedern“, sagt Prettner.
Kritik hagelt es von der FPÖ. „Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, sind davon nicht erfasst“, sagt FPÖ-Obmann Gernot Darmann, der eine Rückkehr zum alten System fordert. Denn jetzt würden Mindestrentner pro Monat „50 bis 70 Euro pro Monat selbst dazu zahlen“. Das dementiert Lintner. Mindestrentner würden annähernd die vollen Kosten rückerstattet bekommen: „Genau für solche Fälle gibt es unseren Härtefonds.“