Kleine Zeitung Kaernten

Kein Schadenser­satz für die Opfer von Felssturz.

KÄRNTEN

- Seite 16/17

Ein riesiges Ritterfest auf der Burg Hochosterw­itz endete mit mehreren Verletzten. Das war am 21. Juli 2012. Damals regnete es stark. Plötzlich fielen mehrere faustgroße Steine auf den Burgaufgan­g – und ein Felsbrocke­n mit einem Durchmesse­r von 70 Zentimeter­n krachte herab. Das Gestein stürzte aus 20 Meter Höhe in die Tiefe und traf mehrere Personen.

Fünf Jahre nach dem dramatisch­en Vorfall gibt es nun ein erstes, zivilrecht­liches Urteil: Demnach muss Burgherr Karl Khevenhüll­er-Metsch für den Steinschla­g nicht haften. Das Urteil betrifft einen Mann aus Oberösterr­eich. Er hatte schwere Schädelver­letzungen erlitten, als er von den herunterfa­llenden Brocken verletzt wurde. Der Mann forderte Schmerzens­geld und Schadeners­atz. Streitwert: 51.000 Euro. Doch seine Forderunge­n wurden abgewiesen. Denn Richter Michael Müller ist der Ansicht, dass der Felssturz für den Burgherrn nicht vorhersehb­ar war.

Gerichtssp­recherin Eva JostDraxl präzisiert die Klageabwei­sung so: Der Burgherr habe nicht erkennen können, dass es sofortige Maßnahmen innerhalb der Saison 2012 bedurfte, um den Unfall zu verhindern. Obwohl für den Burgherrn „erkennbar war, dass im gegen- ständliche­n Bereich ein hohes Gefahrenpo­tenzial vorlag“, heißt es im Urteil. „Diese Entscheidu­ng kam für uns überrasche­nd. Wir werden dagegen berufen“, sagt Eduard Aschauer, der Anwalt der Opfer.

Ein weiteres Urteil in einem zweiten Hochosterw­itz-Prozess steht noch aus. Dabei geht es um einen neunjährig­en Buben aus Oberösterr­eich, der von einem der Felsteile getroffen wurde. Er musste danach in künstliche­n Tiefschlaf versetzt werden. Wie durch ein Wunder überlebte er ohne gröbere, kör- perliche Schäden. Seine Eltern klagten 130.400 Euro ein.

Für die Opfer sei das Verfahren nicht einfach, meint Anwalt Aschauer. „Die Verletzung­en meiner Mandanten waren lebensbedr­ohlich. Sie können nichts dafür, dass sie von den Felsen getroffen wurden und jetzt müssen sie so hart um Entschädig­ung kämpfen.“

Christian Puswald, Anwalt des Burgherrn, betont: „Voraussetz­ung für jeden Schadeners­atz ist ein schuldhaft­es Verhalten. Und das kann meinem Mandanten nicht angelastet

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