FF St. Veit schloss vier Mitglieder aus, weil sie an zu wenigen Übungen teilgenommen hatten. Die zogen vor Gericht.
Rund 550 Einsätze absolviert die Freiwillige Feuerwehr (FF) St. Veit/Glan jedes Jahr. Zu einem ungewöhnlichen und besonders schwierigen musste ihr Kommandant gestern ausrücken: Josef Kropiunig sagte am Landesverwaltungsgericht (Lvwg) als Zeuge gegen vier ehemalige Mitglieder „seiner“Feuerwehr aus.
Die vier Männer – alle seit mindestens 15 Jahren Feuerwehrleute – wurden im April 2015 aus der FF St. Veit ausgeschlossen. Begründung: Die vier haben in den Jahren 2014 und 2015 an zu wenigen Übungen teilgenommen. Gegen diese Entscheidung des Ortsfeuerwehrausschusses und ihren Ausschluss haben die Männer bei der nächsten Instanz, der Stadtgemeinde St. Veit, berufen. Doch auch der Stadtrat hat im September 2016 einstimmig den Ausschluss bestätigt. Also zogen die vier (Ex-)Feuerwehrmänner – einer von ihnen ist Angestellter der Berufsfeuerwehr Klagenfurt – gegen die Stadtgemeinde vor das Landesverwaltungsgericht.
„Zehn Übungen pro Jahr muss jeder unserer Feuerwehrmänner mindestens machen“, erklärte Kropiunig jedem der vier Richter. Zur Erklärung: Jeder Fall wurde extra und von einem anderen Richter verhandelt. Auf diese verpflichtende Übungsteilnahme werde jeder Feuerwehrmann in seinem Probejahr mehrmals und mindestens bei jeder Jahreshauptversammlung hingewiesen, sagte Kropiunig. „Das wissen mit Sicherheit alle unsere Kameraden. Auch, dass die Übungen bis auf wenige