Verteidigung plädiert auf Unfall
Mordprozess in Leoben: 30-Jähriger stach vor zwei Jahren auf älteren Kärntner ein. Aber die genaue Todesursache ist nicht mehr feststellbar.
Mord oder Unfall? Diese Frage werden Geschworene am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche am Landesgericht Leoben zu beantworten haben. Der Steirer Daniel G. (30) muss sich gegen die Anklage wehren, am 22. April 2015 seinen Bekannten, Walter Hoffmann (70) aus Bad St. Leonhard, in Fisching im Bezirk Judenburg erstochen zu haben.
Nach der Tat soll er den Leichnam gemeinsam mit seinem mitangeklagten Wolfsberger Freund Philipp R. (31) – der Tote war sein Taufpate – zunächst in der Nähe des Truppenübungsplatzes Seetaler Alpe im Wald vergraben haben. Als die sterblichen Überreste von Tieren freigelegt wurden, kauften die zwei Männer in einem Baumarkt Fertigbeton und gossen ihn über den Leichnam, danach tarnten sie die Stelle wieder mit Zweigen und Laub.
Dennoch: „Wir werden auf Freispruch plädieren“, kündigt Verteidigerin Karin Prutsch an. „Wir stützen das auf das gerichtsmedizinische Gutachten. Die genaue Todesursache ist nicht feststellbar.“
Der Angeklagte behauptet, er sei mit dem späteren Opfer wegen eines Hauses in Streit geraten, das der ihm vermacht hatte. Walter Hoffmann habe ihn an seiner Laufstrecke in Fisching zur Rede gestellt und dabei ein Messer in der Hand gehalten. Er habe den viel größeren und schwereren Mann von sich weggestoßen oder -geschoben, woraufhin der mit dem Nacken auf der Ladekante seines Autos aufgeprallt sei. Ein Unfall. „In Panik, Wut und Zorn, jedenfalls in einer psychischen Ausnahmesituation, hat er dann mit dem Messer zugestoßen.“
der Gerichtsmediziner nicht sämtliche Halswirbel gesichert. „Wir wissen daher einfach nicht, was passiert ist“, sagt die Verteidigerin. Gesichert ist, was danach passiert ist: G. und sein Mitangeklagter haben den Erben den Leichnam entzogen, 1860 Euro von seinem Geld in einem Nachtklub in der Slowakei verbraten und versucht, auch noch sein Auto zu verkaufen. Die Version des Angeklagten zum Tathergang, die er übrigens schon einmal geändert hat, bezeichnet die Staatsanwaltschaft Leoben in ihrer Anklage als „nicht nachvollziehbar“.