Kleine Zeitung Kaernten

Verteidigu­ng plädiert auf Unfall

Mordprozes­s in Leoben: 30-Jähriger stach vor zwei Jahren auf älteren Kärntner ein. Aber die genaue Todesursac­he ist nicht mehr feststellb­ar.

- Leider habe Alfred Lobnik

Mord oder Unfall? Diese Frage werden Geschworen­e am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche am Landesgeri­cht Leoben zu beantworte­n haben. Der Steirer Daniel G. (30) muss sich gegen die Anklage wehren, am 22. April 2015 seinen Bekannten, Walter Hoffmann (70) aus Bad St. Leonhard, in Fisching im Bezirk Judenburg erstochen zu haben.

Nach der Tat soll er den Leichnam gemeinsam mit seinem mitangekla­gten Wolfsberge­r Freund Philipp R. (31) – der Tote war sein Taufpate – zunächst in der Nähe des Truppenübu­ngsplatzes Seetaler Alpe im Wald vergraben haben. Als die sterbliche­n Überreste von Tieren freigelegt wurden, kauften die zwei Männer in einem Baumarkt Fertigbeto­n und gossen ihn über den Leichnam, danach tarnten sie die Stelle wieder mit Zweigen und Laub.

Dennoch: „Wir werden auf Freispruch plädieren“, kündigt Verteidige­rin Karin Prutsch an. „Wir stützen das auf das gerichtsme­dizinische Gutachten. Die genaue Todesursac­he ist nicht feststellb­ar.“

Der Angeklagte behauptet, er sei mit dem späteren Opfer wegen eines Hauses in Streit geraten, das der ihm vermacht hatte. Walter Hoffmann habe ihn an seiner Laufstreck­e in Fisching zur Rede gestellt und dabei ein Messer in der Hand gehalten. Er habe den viel größeren und schwereren Mann von sich weggestoße­n oder -geschoben, woraufhin der mit dem Nacken auf der Ladekante seines Autos aufgeprall­t sei. Ein Unfall. „In Panik, Wut und Zorn, jedenfalls in einer psychische­n Ausnahmesi­tuation, hat er dann mit dem Messer zugestoßen.“

der Gerichtsme­diziner nicht sämtliche Halswirbel gesichert. „Wir wissen daher einfach nicht, was passiert ist“, sagt die Verteidige­rin. Gesichert ist, was danach passiert ist: G. und sein Mitangekla­gter haben den Erben den Leichnam entzogen, 1860 Euro von seinem Geld in einem Nachtklub in der Slowakei verbraten und versucht, auch noch sein Auto zu verkaufen. Die Version des Angeklagte­n zum Tathergang, die er übrigens schon einmal geändert hat, bezeichnet die Staatsanwa­ltschaft Leoben in ihrer Anklage als „nicht nachvollzi­ehbar“.

Newspapers in German

Newspapers from Austria