Beispiellose Serie von Beschwerden. Zahnmediziner werkt dennoch unverdrossen und ungebremst weiter.
Der Mann hält seit dem Jahr 2010 die Patientenanwaltschaft auf Trab. Über 20 Beschwerden lagen bisher gegen ihn vor. Weitere vier folgten, seit sich am Samstag der „Bürgeranwalt“seinem Fall widmete. Selbst der Präsident der Zahnärztekammer, Karl Anton Rezac, spricht von einem beispiellosen Fall.
Auf der Liste der Vorwürfe finden sich Klagen über stark überhöhte Honorarnoten und maßloses Überziehen von Kostenvoranschlägen. So soll etwa bei Plastikprothesen das doppelte Honorar verrechnet worden sein. Noch schwerwiegender sind Anschuldigungen seine medizinische Tätigkeit betreffend: Patienten verließen nach mutmaßlichen Behandlungsfehlern die Praxis mit lebenslangen Folgen. Zu solchen kam es offenbar bei unnötigen und zudem nicht immer dem Stand der Zahnmedizin entsprechenden Behandlungen. Bei Patientenanwältin Angelika Schiwek ist ein Fall aktenkundig, wo eine fragwürdige Operation am Zahnfleisch auch finanziell nicht minder schmerzte: Urplötzlich wurde die Verrechnungsmethode geändert und statt prognostizierter 4200 Euro deutlich über 10.000 Euro in Rechnung gestellt.
den Mediziner trotz der bedenklichen Vorwürfe bis jetzt nichts und niemand. Seit dem Herbst 2015 sind zwei von der Gebietskrankenkasse angestrengte Verfahren anhängig. „Wir haben den Vertrag gekündigt und auch Rückforderungen angemeldet“, so Direktor Johann Lintner. Aufgrund der Berufung des Arztes landete die Angelegenheit bei der Schiedskommission des Landes, die erstaunlicherweise bis heute keine Entscheidung getroffen hat. Entsprechende Ver- fahren sollen auch von der BVA angestrengt worden sein, was man weder bestätigen noch dementieren will.
Die Standesvertretung spricht von laufenden Verfahren und Gutachten. Mit Versuchen, den Kollegen zu freiwilligen Schlichtungsverfahren zu bewegen, die übliche Vorgehensweise, blitzte man ab.
Patientenanwältin Schiwek konnte bisher kein einziges Verfahren abschließen. „Der Mann reagiert nur, wenn Patienten Anwälte einschalten“, sagt sie.
Diese scheuen freilich das Risiko von gerichtlichen Schritten – und das aus nachvollziehbarem Grund. Bei einem Verfahren liefen Kosten in Höhe von 80.000 Euro auf. Glück für den Kläger, dass er obsiegte.
Der Zahnarzt nahm, trotz Anfrage, nicht zu den Vorwürfen Stellung. Gegen ihn ist auch ein von der Staatsanwaltschaft Graz eingeleitetes Ermittlungsverfahren anhängig.