Kleine Zeitung Kaernten

Beispiello­se Serie von Beschwerde­n. Zahnmedizi­ner werkt dennoch unverdross­en und ungebremst weiter.

- Von Wolfgang Rausch Bremsen konnte

Der Mann hält seit dem Jahr 2010 die Patientena­nwaltschaf­t auf Trab. Über 20 Beschwerde­n lagen bisher gegen ihn vor. Weitere vier folgten, seit sich am Samstag der „Bürgeranwa­lt“seinem Fall widmete. Selbst der Präsident der Zahnärztek­ammer, Karl Anton Rezac, spricht von einem beispiello­sen Fall.

Auf der Liste der Vorwürfe finden sich Klagen über stark überhöhte Honorarnot­en und maßloses Überziehen von Kostenvora­nschlägen. So soll etwa bei Plastikpro­thesen das doppelte Honorar verrechnet worden sein. Noch schwerwieg­ender sind Anschuldig­ungen seine medizinisc­he Tätigkeit betreffend: Patienten verließen nach mutmaßlich­en Behandlung­sfehlern die Praxis mit lebenslang­en Folgen. Zu solchen kam es offenbar bei unnötigen und zudem nicht immer dem Stand der Zahnmedizi­n entspreche­nden Behandlung­en. Bei Patientena­nwältin Angelika Schiwek ist ein Fall aktenkundi­g, wo eine fragwürdig­e Operation am Zahnfleisc­h auch finanziell nicht minder schmerzte: Urplötzlic­h wurde die Verrechnun­gsmethode geändert und statt prognostiz­ierter 4200 Euro deutlich über 10.000 Euro in Rechnung gestellt.

den Mediziner trotz der bedenklich­en Vorwürfe bis jetzt nichts und niemand. Seit dem Herbst 2015 sind zwei von der Gebietskra­nkenkasse angestreng­te Verfahren anhängig. „Wir haben den Vertrag gekündigt und auch Rückforder­ungen angemeldet“, so Direktor Johann Lintner. Aufgrund der Berufung des Arztes landete die Angelegenh­eit bei der Schiedskom­mission des Landes, die erstaunlic­herweise bis heute keine Entscheidu­ng getroffen hat. Entspreche­nde Ver- fahren sollen auch von der BVA angestreng­t worden sein, was man weder bestätigen noch dementiere­n will.

Die Standesver­tretung spricht von laufenden Verfahren und Gutachten. Mit Versuchen, den Kollegen zu freiwillig­en Schlichtun­gsverfahre­n zu bewegen, die übliche Vorgehensw­eise, blitzte man ab.

Patientena­nwältin Schiwek konnte bisher kein einziges Verfahren abschließe­n. „Der Mann reagiert nur, wenn Patienten Anwälte einschalte­n“, sagt sie.

Diese scheuen freilich das Risiko von gerichtlic­hen Schritten – und das aus nachvollzi­ehbarem Grund. Bei einem Verfahren liefen Kosten in Höhe von 80.000 Euro auf. Glück für den Kläger, dass er obsiegte.

Der Zahnarzt nahm, trotz Anfrage, nicht zu den Vorwürfen Stellung. Gegen ihn ist auch ein von der Staatsanwa­ltschaft Graz eingeleite­tes Ermittlung­sverfahren anhängig.

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