Notfall-Mediziner: „Im Zweifel für den Notarzt“
Aufregung nach gestrigem Artikel über Zehnjährigen, dem nach Wespenstich ein Notarzt verweigert wurde.
Eine besorgt-erregte Mutter ruft beim Roten Kreuz (RK) an und verlangt, dass ein Notarzt nach einem Wespenstich zu ihrem Sohn komme. Der RKTelefonist lehnt ab, bietet aber einen Rettungswagen an. Das Gespräch eskaliert. Schließlich bringt der Vater sein Kind selbst ins Klinikum. Dieser Fall hat zu Verunsicherung geführt.
gibt ein standardisiertes Abfrage-Schema. Auf dieser Basis entscheidet ein Computer über einen Notarzteinsatz“, erklärt der frühere RK-Notarzt Dieter Kopper. Die Letzt-Entscheidung treffe der Leitstellen-Dispatcher am Telefon.
„Ich persönlich wäre nicht böse gewesen, wenn man mich zu dem Kind geschickt hätte“,
Ich persönlich wäre nicht böse gewesen, wenn man mich zu
dem Kind geschickt hätte.
ist Kopper etwas verwundert, dass in dem Fall kein Notarzt eingesetzt wurde. „Insektenstiche sind insofern brenzlig, als es Allergien vom Spättyp gibt, bei denen die Reaktion verzögert einsetzt.“Außerdem findet er die Regel vernünftig: „Im Zweifel für den Notarzt!“
Kopper will seine Aussage nicht als Ferndiagnose verstan„Es
früherer Rotkreuz-Notarzt
den haben. Dazu müsse man wissen, was genau in dem Telefonat gesagt wurde.
„Wenn es um das eigene Kind geht, dann urteilt man immer anders als bei fremden Kindern“, hat Kopper selbst erfahren. Es gebe Eltern, die müsse man zuerst behandeln, bevor man sich ihrem Kind widmen könne.
Dieter Kopper,