Kleine Zeitung Kaernten

Notfall-Mediziner: „Im Zweifel für den Notarzt“

Aufregung nach gestrigem Artikel über Zehnjährig­en, dem nach Wespenstic­h ein Notarzt verweigert wurde.

- Jochen Bendele

Eine besorgt-erregte Mutter ruft beim Roten Kreuz (RK) an und verlangt, dass ein Notarzt nach einem Wespenstic­h zu ihrem Sohn komme. Der RKTelefoni­st lehnt ab, bietet aber einen Rettungswa­gen an. Das Gespräch eskaliert. Schließlic­h bringt der Vater sein Kind selbst ins Klinikum. Dieser Fall hat zu Verunsiche­rung geführt.

gibt ein standardis­iertes Abfrage-Schema. Auf dieser Basis entscheide­t ein Computer über einen Notarztein­satz“, erklärt der frühere RK-Notarzt Dieter Kopper. Die Letzt-Entscheidu­ng treffe der Leitstelle­n-Dispatcher am Telefon.

„Ich persönlich wäre nicht böse gewesen, wenn man mich zu dem Kind geschickt hätte“,

Ich persönlich wäre nicht böse gewesen, wenn man mich zu

dem Kind geschickt hätte.

ist Kopper etwas verwundert, dass in dem Fall kein Notarzt eingesetzt wurde. „Insektenst­iche sind insofern brenzlig, als es Allergien vom Spättyp gibt, bei denen die Reaktion verzögert einsetzt.“Außerdem findet er die Regel vernünftig: „Im Zweifel für den Notarzt!“

Kopper will seine Aussage nicht als Ferndiagno­se verstan„Es

früherer Rotkreuz-Notarzt

den haben. Dazu müsse man wissen, was genau in dem Telefonat gesagt wurde.

„Wenn es um das eigene Kind geht, dann urteilt man immer anders als bei fremden Kindern“, hat Kopper selbst erfahren. Es gebe Eltern, die müsse man zuerst behandeln, bevor man sich ihrem Kind widmen könne.

Dieter Kopper,

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