„Haftreduzierung ist ein Skandal“
Das Urteil nach der Vergewaltigung eines Kindes erzürnt Leser.
„Vier Jahre Haft reichen“, 24. 5.
Hätte es noch eines weiteren Beweises bedurft, wie geringschätzig Kinder und ihre fundamentalen schutzbedürftigen Werte in Österreich behandelt werden, dann hat ihn das Justizministerium mit der Verteidigung des Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH), die Haftstrafe für einen Mann, der einen zehnjährigen Buben in einem Wiener Hallenbad brutal vergewaltigt hat, von sieben auf vier Jahre zu reduzieren (bei einer Strafdrohung bis 15 Jahren!), mit der Begründung erbracht, „der OGH habe nur getan, wozu er verpflichtet sei“. Wenn schon in dieser Causa die Richter des Obersten Gerichtshofes und das zuständige Justizministerium jeglichen Bezug zur Realität verloren haben, sind der Bundespräsident und die Bundesregierung gefordert, den nach den Menschenrechten auch unseren Kindern zustehenden absoluten und präventiven Schutz zu gewährleisten.
Keine Gerechtigkeit
Für einen Raubüberfall mit einer Spielzeugpistole wurde ein Täter in der Steiermark zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen Abgabenhinterziehung fasste ein Beschuldigter in Salzburg fünf Jahre Freiheitsstrafe aus. Für die Vergewaltigung eines 10jährigen Buben in Wien sind vier Jahre Haft angemessen. Ei- nes habe ich schon während meines Studiums erkannt: Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun und schon gar nichts mit Hausverstand.
Eine Einladung
Diese Reduzierung von sieben auf vier Jahre für die Vergewaltigung eines fünfjährigen Buben im Hallenbad ist schlicht und einfach ein Skandal. „Unbescholten“, sagen die Richter, aber woher kommt dieses Wissen, da der Iraker erst einige Monate im Land war? Im Klartext, eine Einladung für Straftaten an Asylwerber, weil ja die ausgesprochene Bestrafung an sich milde ausfällt.