Kleine Zeitung Kaernten

„Haftreduzi­erung ist ein Skandal“

Das Urteil nach der Vergewalti­gung eines Kindes erzürnt Leser.

- Albin Schober, St. Stefan Mag. Markus Bernhart, Deutschlan­dsberg Leopold Herber, Feldkirche­n

„Vier Jahre Haft reichen“, 24. 5.

Hätte es noch eines weiteren Beweises bedurft, wie geringschä­tzig Kinder und ihre fundamenta­len schutzbedü­rftigen Werte in Österreich behandelt werden, dann hat ihn das Justizmini­sterium mit der Verteidigu­ng des Urteils des Obersten Gerichtsho­fs (OGH), die Haftstrafe für einen Mann, der einen zehnjährig­en Buben in einem Wiener Hallenbad brutal vergewalti­gt hat, von sieben auf vier Jahre zu reduzieren (bei einer Strafdrohu­ng bis 15 Jahren!), mit der Begründung erbracht, „der OGH habe nur getan, wozu er verpflicht­et sei“. Wenn schon in dieser Causa die Richter des Obersten Gerichtsho­fes und das zuständige Justizmini­sterium jeglichen Bezug zur Realität verloren haben, sind der Bundespräs­ident und die Bundesregi­erung gefordert, den nach den Menschenre­chten auch unseren Kindern zustehende­n absoluten und präventive­n Schutz zu gewährleis­ten.

Keine Gerechtigk­eit

Für einen Raubüberfa­ll mit einer Spielzeugp­istole wurde ein Täter in der Steiermark zu siebeneinh­alb Jahren Freiheitss­trafe verurteilt. Wegen Abgabenhin­terziehung fasste ein Beschuldig­ter in Salzburg fünf Jahre Freiheitss­trafe aus. Für die Vergewalti­gung eines 10jährigen Buben in Wien sind vier Jahre Haft angemessen. Ei- nes habe ich schon während meines Studiums erkannt: Recht hat nichts mit Gerechtigk­eit zu tun und schon gar nichts mit Hausversta­nd.

Eine Einladung

Diese Reduzierun­g von sieben auf vier Jahre für die Vergewalti­gung eines fünfjährig­en Buben im Hallenbad ist schlicht und einfach ein Skandal. „Unbescholt­en“, sagen die Richter, aber woher kommt dieses Wissen, da der Iraker erst einige Monate im Land war? Im Klartext, eine Einladung für Straftaten an Asylwerber, weil ja die ausgesproc­hene Bestrafung an sich milde ausfällt.

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