Kleine Zeitung Kaernten

Bevor der Landtagswa­hlkampf startet, will Dreierkoal­ition noch einige Gesetze beschließe­n. Nicht alles dürfte gelingen.

- Von Andrea Bergmann Wohnbauför­derungsges­etz. Bauordnung. Kinderbetr­euungsgese­tz. Veranstalt­ungsgesetz.

Versproche­n bzw. angekündig­t und gehalten? Was hat sich die Dreierkoal­ition aus SPÖ, ÖVP und Grünen bei ihrem Start im März 2013 vorgenomme­n und was umgesetzt? Wobei spießt es sich? Am 4. März 2018 finden die Landtagswa­hlen statt. Dann wird bewertet. Ab Herbst ist mehr mit Wahlkampf als mit großen Würfen zu rechnen. Deshalb lautet das Ziel, bis zur Sommerpaus­e des Landtages oder spätestens im September möglichst viele Gesetzesno­vellen noch zu beschließe­n. Landeshaup­tmann Peter Kaiser sagt: „Wir sind beim Finalisier­en.“Der größte Brocken ist bereits beschlosse­n: die neue Kärntner Landesverf­assung.

Keine extremen Mietsprüng­e mehr im 21. Jahr. Durch höhere Einkommens­limits soll es mehr Anspruchsb­erechtigte geben. Mehr Förderunge­n für Sanierunge­n, höhere Darlehen für den Baukostenz­uschuss, weniger Bürokratie: Die Baubewilli­gung reicht fürs Ansuchen, das sind die Neuerungen.

Die Novelle soll Vereinfach­ungen bewirken. Wer ein Dach erneuert, soll keine Bewilligun­g mehr brauchen. Eine „Unsinnigke­it“soll verbannt werden. Geht dem Häuslbauer nach der Errichtung des Neubaus das Geld für die Garage aus, die laut Baubeschei­d mit bewilligt wurde, so dürfte die Familie ins neue Haus nicht einziehen, weil der Bau nicht wie bewilligt (inklusive Garage) fertiggest­ellt ist. Rein theoretisc­h müsste die Gemeinde Anzeige erstatten – tut es aber nicht.

Das Neue reicht über Kindergärt­en und Tagesstätt­en hinaus. Künftig dürfen auch private Kinderbetr­euer in Betrieben tätig werden. Die Firma stellt den Raum zur Verfügung, bis zu sechs Kinder dürfen betreut werden.

Es

soll

Newspapers in German

Newspapers from Austria