Bevor der Landtagswahlkampf startet, will Dreierkoalition noch einige Gesetze beschließen. Nicht alles dürfte gelingen.
Versprochen bzw. angekündigt und gehalten? Was hat sich die Dreierkoalition aus SPÖ, ÖVP und Grünen bei ihrem Start im März 2013 vorgenommen und was umgesetzt? Wobei spießt es sich? Am 4. März 2018 finden die Landtagswahlen statt. Dann wird bewertet. Ab Herbst ist mehr mit Wahlkampf als mit großen Würfen zu rechnen. Deshalb lautet das Ziel, bis zur Sommerpause des Landtages oder spätestens im September möglichst viele Gesetzesnovellen noch zu beschließen. Landeshauptmann Peter Kaiser sagt: „Wir sind beim Finalisieren.“Der größte Brocken ist bereits beschlossen: die neue Kärntner Landesverfassung.
Keine extremen Mietsprünge mehr im 21. Jahr. Durch höhere Einkommenslimits soll es mehr Anspruchsberechtigte geben. Mehr Förderungen für Sanierungen, höhere Darlehen für den Baukostenzuschuss, weniger Bürokratie: Die Baubewilligung reicht fürs Ansuchen, das sind die Neuerungen.
Die Novelle soll Vereinfachungen bewirken. Wer ein Dach erneuert, soll keine Bewilligung mehr brauchen. Eine „Unsinnigkeit“soll verbannt werden. Geht dem Häuslbauer nach der Errichtung des Neubaus das Geld für die Garage aus, die laut Baubescheid mit bewilligt wurde, so dürfte die Familie ins neue Haus nicht einziehen, weil der Bau nicht wie bewilligt (inklusive Garage) fertiggestellt ist. Rein theoretisch müsste die Gemeinde Anzeige erstatten – tut es aber nicht.
Das Neue reicht über Kindergärten und Tagesstätten hinaus. Künftig dürfen auch private Kinderbetreuer in Betrieben tätig werden. Die Firma stellt den Raum zur Verfügung, bis zu sechs Kinder dürfen betreut werden.
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