„Liken macht zum Mittäter“
In Österreich wurden 413 Cybermobbing-Fälle angezeigt. Meist sind Jugendliche betroffen.
Tatbestand des §107c des Strafgesetzbuches (StGB), der auch als Cybermobbing bezeichnet wird, ist die „fortgesetzte Belästigung auf dem Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“. Das heißt, der Begriff Cybermobbing bezieht sich auf das gewollte Bloßstellen einer Person durch Bilder oder Tatsachen aus dessen Leben. Hierbei kann es sich um Aspekte wie Religion und Behinderung handeln. Die Verbreitung von Aussagen und Bildern ist jedoch erst strafbar, wenn die Informationen mehr als zehn Leuten zugänglich gemacht werden. Es gab 2016 österreichweit 413 Fälle, die bei Staatsanwaltschaften angezeigt wurden, 29 Fälle haben zu einer Anklage geführt und sechs davon zu einer Verurteilung. Bei uns am Landesgericht gab es bislang keine einzige Anzeige wegen Cybermobbings. Sehr wohl aber wegen gefährlicher Drohung und Stalking, das verhandeln wir beinahe wöchentlich. In diesem Bereich kann man auch künftig mit einer Zunahme an Anzeigen rechnen.
Das Gesetz gilt für Jugendliche wie Erwachsene. Betroffene – Opfer wie Täter – sind laut bisherigem Erfahrungswert meist Jugendliche. Als Zuseher oder Zuhörer macht man sich noch nicht strafbar, man hat auch keine Anzeigepflicht. Wenn man Postings aber liked oder wohlwollend kommentiert, signalisiert man Unterstützung und macht sich als Mittäter strafbar.