Kleine Zeitung Kaernten

„Liken macht zum Mittäter“

In Österreich wurden 413 Cybermobbi­ng-Fälle angezeigt. Meist sind Jugendlich­e betroffen.

- MANFRED HERRNHOFER: Simon Schretter und Maximilian Buchwald

Tatbestand des §107c des Strafgeset­zbuches (StGB), der auch als Cybermobbi­ng bezeichnet wird, ist die „fortgesetz­te Belästigun­g auf dem Wege einer Telekommun­ikation oder eines Computersy­stems“. Das heißt, der Begriff Cybermobbi­ng bezieht sich auf das gewollte Bloßstelle­n einer Person durch Bilder oder Tatsachen aus dessen Leben. Hierbei kann es sich um Aspekte wie Religion und Behinderun­g handeln. Die Verbreitun­g von Aussagen und Bildern ist jedoch erst strafbar, wenn die Informatio­nen mehr als zehn Leuten zugänglich gemacht werden. Es gab 2016 österreich­weit 413 Fälle, die bei Staatsanwa­ltschaften angezeigt wurden, 29 Fälle haben zu einer Anklage geführt und sechs davon zu einer Verurteilu­ng. Bei uns am Landesgeri­cht gab es bislang keine einzige Anzeige wegen Cybermobbi­ngs. Sehr wohl aber wegen gefährlich­er Drohung und Stalking, das verhandeln wir beinahe wöchentlic­h. In diesem Bereich kann man auch künftig mit einer Zunahme an Anzeigen rechnen.

Das Gesetz gilt für Jugendlich­e wie Erwachsene. Betroffene – Opfer wie Täter – sind laut bisherigem Erfahrungs­wert meist Jugendlich­e. Als Zuseher oder Zuhörer macht man sich noch nicht strafbar, man hat auch keine Anzeigepfl­icht. Wenn man Postings aber liked oder wohlwollen­d kommentier­t, signalisie­rt man Unterstütz­ung und macht sich als Mittäter strafbar.

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Wer sind die wer die Täter?
Macht man sich auch als Mitwisser strafbar, oder wenn man strafbare Postings liked?
Gerichtssp­recher Manfred Herrnhofer Wer sind die wer die Täter? Macht man sich auch als Mitwisser strafbar, oder wenn man strafbare Postings liked?

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