Strafbescheid aus Italien kam mit der Post ins Haus
Gabriele Zöscher vom ÖAMTC erklärt, was von einer italienischen Bußgeldforderung zu halten ist.
Meine Tochter hat eine Strafverfügung aus Italien wegen einer vor 10 Monaten begangenen Geschwindigkeitsübertretung um 18 km/h erhalten, die bei rascher Bezahlung begünstigt „nur“148,30 Euro ausmacht. Dabei war ein 2. Formular „Vordruck zur Übermittlung der Daten des Fahrzeuglenkers“. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, was damit zu tun ist.
Da Ihrer Tochter von der italienischen Behörde eine Geschwindigkeitsübertretung von 12,60 km/h über der erlaubten von 90 km/h vorgeworfen wird, bekam sie, als Zulassungsbesitzerin bzw. Fahrzeughalterin, einen Bußgeldbescheid.
fällt diese Übertretung aber auch ins italienische Punktesystem. Denn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um 11–40 km/h werden dem Lenker 3 Punkte (von der Grundpunkteanzahl von 20) abgezogen.
zu kommen, wird sie mit dem Formular aufgefordert, die Lenkerin/den Lenker anzugeben, zusätzlich muss nach italienischem Recht eine Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins beigelegt werden, auf der die Erklärung handschriftlich vermerkt ist und vom Lenker unterschrieben werden muss.
(Bekanntgabe des Lenkers/der Lenkerin) müssen innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids am besten eingeschrieben mit Rückschein an die italienische Behörde geschickt werden.
überhaupt nicht oder nicht fristgerecht, riskiert man eine Strafe von mindestens 263 Euro.