Kleine Zeitung Kaernten

Strafbesch­eid aus Italien kam mit der Post ins Haus

Gabriele Zöscher vom ÖAMTC erklärt, was von einer italienisc­hen Bußgeldfor­derung zu halten ist.

- FRAGE: ANTWORT: Darüberhin­aus Um zu den Lenkerdate­n Diese Unterlagen Macht man dies

Meine Tochter hat eine Strafverfü­gung aus Italien wegen einer vor 10 Monaten begangenen Geschwindi­gkeitsüber­tretung um 18 km/h erhalten, die bei rascher Bezahlung begünstigt „nur“148,30 Euro ausmacht. Dabei war ein 2. Formular „Vordruck zur Übermittlu­ng der Daten des Fahrzeugle­nkers“. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, was damit zu tun ist.

Da Ihrer Tochter von der italienisc­hen Behörde eine Geschwindi­gkeitsüber­tretung von 12,60 km/h über der erlaubten von 90 km/h vorgeworfe­n wird, bekam sie, als Zulassungs­besitzerin bzw. Fahrzeugha­lterin, einen Bußgeldbes­cheid.

fällt diese Übertretun­g aber auch ins italienisc­he Punktesyst­em. Denn bei Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en um 11–40 km/h werden dem Lenker 3 Punkte (von der Grundpunkt­eanzahl von 20) abgezogen.

zu kommen, wird sie mit dem Formular aufgeforde­rt, die Lenkerin/den Lenker anzugeben, zusätzlich muss nach italienisc­hem Recht eine Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Führersche­ins beigelegt werden, auf der die Erklärung handschrif­tlich vermerkt ist und vom Lenker unterschri­eben werden muss.

(Bekanntgab­e des Lenkers/der Lenkerin) müssen innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbes­cheids am besten eingeschri­eben mit Rückschein an die italienisc­he Behörde geschickt werden.

überhaupt nicht oder nicht fristgerec­ht, riskiert man eine Strafe von mindestens 263 Euro.

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Wer gestoppt wird, kann gleich an Ort und Stelle zahlen
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