Kameraden zu Recht „gefeuert“
mehr als 15 Jahre bei der FF – haben 2014 und 2015 an zu wenigen Übungen teilgenommen. Acht Übungen waren „Bestleistung“, ein Kamerad hat 2014 an überhaupt keiner Übung teilgenommen. Gefordert sind bei der FF St. Veit mindestens zehn Übungen pro Mitglied und Jahr.
Gegen ihren Ausschluss haben die Männer bei der nächsten Instanz, der Stadtgemeinde St. Veit, berufen. Nachdem auch der Stadtrat im September 2016 den Ausschluss einstimmig bestätigte, ging die Sache zum Landesverwaltungsgericht.
Dort sagten die Männer auch, dass sie nicht wussten, wie viele Übungen sie zu absolvieren hatten. Dass sie keinen Zugang zum Rüsthaus oder zu ihrer persönlichen Schutzausrüstung hatten. Die Richter glaubten ih- nen nicht: „Dass der Beschwerdeführer, der seit 2001 Mitglied der FF St. Veit ist, nicht gewusst habe, wie er zu seiner Ausrüstung kommt und wie viele und welche Übungen er absolvieren muss, erscheint dem Gericht überaus unplausibel“, heißt es in einem Urteil. In anderen begründet das LVwG ähnlich.
St. Veits FF-Kommandant Josef Kropiunig konnte die Richalle ter hingegen überzeugen. Er sagte als Zeuge aus und „legte in glaubwürdiger, nachvollziehbarer und widerspruchsfreier Weise dem Gericht dar“, dass die von den Männern geäußerten Vorwürfe nicht stimmen.
Die Erleichterung über die für sie positiven Urteile ist bei Kropiunig und bei Bürgermeister Gerhard Mock groß. Schließlich stand bei einem gegenteiligen Urteil auch ein Rücktritt der FFFührung im Raum. „Wir freuen uns über diese klare Rechtssprechung. Das zeigt, dass Spielchen weniger Personen in einem funktionierenden Feuerwehrapparat nichts zu suchen haben. Unser FF-Kommandant Josef Kropiunig macht seine Arbeit hervorragend, mich freut, dass er recht behalten hat“, sagt Mock.