Eulen-Unfall mit Nachspiel
495 Euro Strafe hätte ein Steirer wegen eines Unfalls mit einem Waldkauz zahlen sollen. Er legte Berufung ein.
Mit ernstem Gesicht holt der Sebersdorfer Willibald Fleck seinen Unfallgegner aus der Tiefkühltruhe. Der kleine Waldkauz flog ihm auf der A 2 gegen das Auto. Nachdem er alles am nächsten Tag bei der Polizei gemeldet hatte, flatterte eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft GrazUmgebung ins Haus: Kostenpunkt knapp 500 Euro.
Am 12. März krachte dem Steirer gegen 20 Uhr ein Waldkauz ins Auto und blieb unbemerkt im Motorraum stecken. „Ich dachte, es wäre ein Karton zwischen die Räder gekommen“, sagt Fleck. Da er in der Dunkelheit am Pannenstreifen nichts erkennen konnte, fuhr er weiter. Am nächsten Morgen bemerkte Fleck die tote Eule und meldete den Unfall der Polizei. Zwei Wochen später flog die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung ins Haus. „Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt, obwohl Sie und die Person(en), in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihre Namen und Anschriften nicht nachgewiesen haben“, heißt es im Schreiben, in dem man ihm auch Fahrerflucht vorwarf.
„Ich habe ja zuerst nicht gesehen, dass eine Eule gegen mein Auto geflogen war, folglich habe ich auch nicht Fahrerflucht begangen, und mit wem hätte ich mich austauschen sollen, mit der Eule?“Der Jäger legte Berufung ein. Diese wurde drei Monate später am 16. Juni abgelehnt.
Erst nachdem Bezirkshauptmann Burkhard Thierrichter über die Jägerschaft von dem Fall Wind bekommen hatte, prüfte er diesen noch einmal und lenkte ein, da es sich hier um einen speziellen Wildunfall handelte, der anders handzuhaben ist. Aufgrund dessen entfällt die Strafe für den Sebersdorfer.