Kleine Zeitung Kaernten

Zwei Versionen des Bootsunfal­ls

Nach tödlichem Unglück am Wörthersee von Anfang Juni gibt es unterschie­dliche Angaben zum Unfallherg­ang. Zeugen sollen Klarheit bringen. Boot hatte keine Mängel.

- Von Jochen Habich Mit Spannung

Warum ist ein Unternehme­r von einem Boot in den Wörthersee gestürzt? Was hat der Bootslenke­r getan, als er bemerkt hat, dass ein Passagier über Bord gegangen ist? Zwei wichtige Fragen nach jenem Bootsunfal­l, bei dem am 2. Juni ein Unternehme­r aus Niederöste­rreich gestorben ist.

Antworten darauf sucht die Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt: Derzeit sind zwei Männer beschuldig­t: Der Unfalllenk­er (44) aus Niederöste­rreich, er war zum Unglücksze­itpunkt alkoholisi­ert, und ein Kärntner (32), der als Vertreter des Bootsbesit­zers an Bord war. Gegen die beiden – für sie gilt die Unschuldsv­ermutung – wird wegen des Verdachts der fahrlässig­en Tötung ermittelt.

Die Aussagen des Bootslenke­rs und mehrerer Zeugen zum Tatablauf weichen stark voneinande­r ab. „Es gibt unterschie­dliche Versionen vom Unfallherg­ang“, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft (StA) Klagenfurt.

Licht ins Dunkel könnten jene zwei Männer bringen, die ebenfalls im Boot waren. Die Niederöste­rreicher waren nach dem Unglück geschockt und konnten nicht befragt werden. Sie werden im Auftrag der Kärntner Behörden von niederöste­rreichisch­en Polizisten befragt.

wird das schriftlic­he Gutachten des Gerichtsme­diziners erwartet. Die entscheide­nde Frage: Ist das Opfer ertrunken oder, wie Gerüchte sagen, vom Boot überfahren worden? Für seine Antwort hat der Sachverstä­ndige mindestens sechs Wochen Zeit.

Nach Vorliegen eines technische­n Gutachtens steht nun fest: Das Motorboot hatte keine technische­n Mängel.

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