Bauverbot für dritte Piste aufgehoben
Flughafen Wien-Schwechat: Das Höchstgericht erteilt dem umstrittenen Urteil eine klare Abfuhr.
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna MiklLeitner sieht eine zukunftsweisende Entscheidung, Flughafen-Vorstand Günther Ofner einen guten Tag für den Wirtschaftsstandort. Grund der Erleichterung ist die Aufhebung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vom 2. Februar gegen den Bau einer dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat. Der Verwaltungsgerichtshof habe verfassungswidrig entschieden und die Rechtslage „in mehrfacher Hinsicht grob verkannt“, so der VfGH. Das belaste die Entscheidung mit Willkür, es verletze die Parteien im Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.
Vor allem die Auslegung der Staatszielbestimmung durch das BVwG sei fehlerhaft: Es sei zwar verfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz einzubeziehen, aber die im Gesetz genannten „sonstigen öffentlichen Interessen“, die bei der Abwägung gemäß Luftfahrtgesetz zu berücksichtigen sind, müssten aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar sein. Auch sei kein absoluter Vorrang von Umweltschutzinteressen ableitbar. Das BVwG habe zudem die Kohlendioxid-Emissionen falsch berechnet, ebenso beruft es sich fälschlich auf Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen, die es nicht hätte heranziehen dürfen. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger betonte nach dem Urteil jedoch, dass das BVwG „weder interessensgeleitet noch moralisch fehlerhaft“entschieden habe. Nun ist wieder das BVwG am Zug, das ankündigte, es werde rasch neu entschieden. Ofner rechnet mit einigen Jahren, ehe Rechtssicherheit herrscht. Mit einer Fertigstellung im Falle eines positiven Entscheids sei nicht vor 2030 zu rechnen.