Mit Waffe ins Gericht
2016 sind bei Gericht 230.000 gefährliche Gegenstände abgenommen worden – darunter 435 Schusswaffen.
Die verschärften Einlasskontrollen bei Österreichs Gerichten in den letzten beiden Jahren scheinen sich ausgezahlt zu haben. Im vergangenen Jahr konnten 232.380 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen werden. Darunter befanden sich 435 Schusswaffen, 54.091 Hieb- und Stichwaffen sowie 178.054 sonstige gefährliche Gegenstände wie Pfeffersprays oder Schraubenzieher.
„Nach früheren Angriffen auf Justizpersonal in Gerichten haben wir in den vergangenen zwei Jahren 13,7 Millionen Euro in Sicherheitspersonal investiert und die Gerichtsgebäude und Staatsanwaltschaften bundesweit mit Zugangskontrollen ausgestattet“, zeigte sich Justizminister Wolf- gang Brandstetter zufrieden. Die steigende Zahl der sichergestellten Gegenstände bestätige gleichzeitig, dass diese Sicherheitsmaßnahmen absolut notwendig sind und die Eingangskontrollen gut funktionieren. Qualitätskontrollen wie halbjährliche „Mystery Checks“und regelmäßige Schulungen des Sicherheitspersonals würden ebenfalls durchgeführt werden.
Während die Zahl der abgenommenen Gegenstände um acht Prozent gegenüber 2015 zugenommen hat, hat sich jene der Schusswaffen immerhin um 15 Prozent reduziert. Sicherheitsorgane wie Polizisten müssen ihre Pistolen bei Gericht übrigens nicht abgeben. Die 435 Schusswaffen stammten daher von Dritten.