Aus für den Traum vom „ewigen Job“
Gericht beendet Pensions-Posse im Rathaus.
Im Klagenfurter Magistrat gehen die Uhren doch nicht anders als in der übrigen Arbeitswelt. Das steht jetzt endgültig fest, nachdem das Berufungsgericht einer Mitarbeiterin eine Abfuhr erteilte, die ein unbefristetes Anrecht auf ihren Arbeitsplatz eingeklagt hatte.
Den sozusagen „ewigen Job“hatten der Frau, und auch anderen Rathausmitarbeitern (es gab noch eine zweite erfolglose Klage), Magistratsdirektion und Personalabteilung mit dem Rechtsstandpunkt schmackhaft gemacht, dass man keinen unkündbar gestellten Mitarbeiter per Kündigung in Pension schicken könne. Begründung: Aufgrund des Wortlautes der für die Magistratsmitarbeiter adaptierten Vertragsbedienstetenordnung gäbe es keine Chance auf die rechtliche Durchsetzung.
Das vermeintliche Job-Paradies Klagenfurt war ein Aufreger des vorjährigen Sommers. Die Pensions-Posse beendete der Arbeitsrechtler Norbert Moser, von Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz mit einem Gutachten beauftragt, das auch dem gerichtlichen Instanzenzug standhielt. Wie realitätsfern der RathausRechtsstandpunkt war, liest sich in der Begründung des Berufungsgerichts: „Abgesehen davon erscheint eine durch nichts begründete Erwartung eines Dienstnehmers, bei seinem Dienstgeber unabhängig vom Alter lebenslang beschäftigt bleiben zu können, weder realitätsnah noch schützenswert.“