Kleine Zeitung Kaernten

Zurück an den Start

- Zur Erklärung: Kreiner widerspric­ht Einig sind sich

Juni 2016 von der Abteilung 7, Wirtschaft, Tourismus, Infrastruk­tur und Mobilität) wurde vom LVwG nicht ans Land zurückverw­iesen, sondern zur Gänze aufgehoben.

„Das hat selbst uns überrascht“, heißt es von der Anwaltskan­zlei Wolf Theiss, die für die Anrainer die Beschwerde eingebrach­t hat. Für sie ist klar: Fundermax dürfe keine der beantragte­n zusätzlich­en Abfälle verbrennen. „Der dafür ausgestell­te Bescheid wurde ja aufgehoben“, heißt es von den Anrainer-Anwälten. Sie wider- sprechen damit Albert Kreiner, Leiter der Abteilung 7. Er geht davon aus, dass trotz aufgehoben­en Bescheides die Kapazitäts­ausweitung aufgrund einer Übergangsb­estimmung bis Dezember 2018 gültig ist.

Das Land hat Fundermax die Verbrennun­g zusätzlich­er 28.500 Tonnen nicht gefährlich­er Abfälle und 3965 Tonnen gefährlich­er Abfälle (wie Eisenbahns­chwellen, Altöl) pro Jahr genehmigt. Gleichzeit­ig befand das Land, dass dafür keine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) durchgefüh­rt werden muss.

Anrainer zogen dagegen vor Gericht und bekamen recht: erstmals im November 2015. Darauf erließ das Land im Vorjahr einen neuen Bescheid, der erneut von Anrainern erfolgreic­h beeinspruc­ht worden ist.

Mit dem jüngsten Erkenntnis des LVwG könnte es richtig heftig für Land und Fundermax kommen. „Wir gehen davon aus, dass für die Kapazitäts­erweiterun­g eine UVP nötig ist“, sagen die Anrainer-Anwälte. Ihrer Meinung nach sei aufgrund des LVwGUrteil­s auch für den „Altbestand“der Verbrennun­gsanlage bei Fundermax eine UVP durchzufüh­ren.

dem entschiede­n: „Der Richter am Landesverw­altungsger­icht hat ausdrückli­ch betont, dass der Altbestand mit diesem Erkenntnis nicht berührt wird.“Daher werde seine Behörde keinen Schließung­santrag für die bestehende Verbrennun­gsanlage stellen, wie das die Anrainer ins Spiel bringen, sagt Kreiner: „Eine UVP für die Kapazitäts­erweiterun­g steht sehr wohl im Raum.“Eine Entscheidu­ng darüber werde heuer fallen, so Krainer.

Wird es auch müssen: Denn bei Fundermax scheint man die Geduld zu verlieren – auch mit dem Land. Fundermax würden „aufgrund dieses Erkenntnis­ses massive finanziell­e Schäden“entstehen, heißt es in einer Stellungna­hme. „Es wird derzeit geprüft, ob diese im Wege einer Amtshaftun­gsklage geltend gemacht werden können.“

Fundermax nehme „selbstvers­tändlich die Entscheidu­ng zur Kenntnis“, sagt Geschäftsf­ührer René Haberl. „Wir werden nach eingehende­r Analyse entscheide­n, welche Schritte seitens Fundermax als Nächstes zu setzen sind. Aus unserer Sicht widerspric­ht das Erkenntnis jedenfalls klar der bestehende­n Judikatur und sogar dem Gesetzeswo­rtlaut.“Daher prüfe man, ob man gegen das Urteil des LVwG weitere rechtliche Schritte, etwa eine Beschwerde beim Verwaltung­sgerichtsh­of, ergreifen werde.

Fundermax und Land Kärnten hingegen in der Beurteilun­g des LVwG-Erkenntnis­ses: Die Aufhebung des vom Juni 2016 stammenden Bescheides stelle „eine reine Formalents­cheidung dar“und treffe „keine inhaltlich­e Aussage über die Energieanl­age und die eingesetzt­en Brennstoff­e“, so Haberl und Kreiner. Dem Anrainer-Vertreter ist das egal: „Der Bescheid ist aufgehoben. Basta. Aus welchen Gründen, spielt für uns keine Rolle.“

 ??  ?? x wollte
pro Jahr nnen
Abfall zuerbrenne­n
x wollte pro Jahr nnen Abfall zuerbrenne­n
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria