Qualitätsmanagement
„ÖVP verhindert verordnete Qualitätskontrolle in Heimen“, Aufwecker „Politik als Gegengeschäft“, 12. 7.
Die aktuelle Entwicklung in der Heimverordnung, dass der Pflegeschlüssel auf 1:2,4 verbessert wird, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt für die Aufrechterhaltung der hohen Qualität in den Kärntner Pflegeeinrichtungen. Der Aussage, dass mit der Abschaffung bzw. Nicht-Einführung der verpflichtenden Qualitätssicherung in der Heimverordnung die Interessen der Heimbetreiber als Unternehmer vertreten werden, kann die Lebenshilfe Kärnten nicht zustimmen. Ein ordentlich geführtes Qualitätsmanagement hat für jeden Unternehmer auf langfristige Sicht positive Auswirkungen. 2013 führte das Pflegekompetenzzentrum „Lebensalm“erstmals ein Qualitätsmanagementsystem ein und seither werden die Prozesse regelmäßig überprüft und zertifiziert.
Auch die Bewohnerinnen und Bewohner werden auf ihre Zufriedenheit von unabhängigen Dritten befragt – und dies nicht aus Verpflichtung, sondern aus dem Streben, sich weiterzuentwickeln und individuelle Lebensqualitäten zu garantieren.
Dass die Bündelung unserer sozialen, fachlichen und organisatorischen Kompetenzen greift, zeigen uns positive Rückmeldungen unserer Bewohner und zumeist beanstandungsfreie Prüfungen durch das Land Kärnten. GF Lebenshilfe Kärnten &
Lebensalm – Pflegekompetenzzentrum Ebenthal