Mehr Geld für Berufseinsteiger
Der neue Handels-KV bringt mehr Einstiegsgehalt, klare Tätigkeitsbeschreibung und Vorteile für Mütter.
Seit 69 Jahren ist der Kollektivvertrag für den Handel inzwischen in Kraft. Seit 1948 wurden immer nur kleine Teilbereiche geändert. Und so gibt es in dem KV Beschäftigungsgruppen für Berufe, die längst ausgestorben sind, wie Geldbote oder Datatypist. Auch die Beschreibung der Tätigkeiten ist eher schwammig, was oft zu Rechtsstreitigkeiten geführt hat.
Das hat jetzt ein Ende: Die Sozialpartner haben sich auf einen komplett neuen Vertrag geeinigt. Die Beschäftigungsgruppen sind Geschichte. Für die 404.000 Handelsangestellten in Österreich gilt künftig eine Gehaltstafel mit acht Gruppen (siehe Grafik) und einer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung.
Das Einstiegsgehalt für Angestellte mit Lehrabschluss steigt auf 1600 Euro. „Dadurch wird der Handel das Image als Niedriglohnbranche los“, erklärt Peter Buchmüller, Bundesobmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer. Auch facheinschlägige Ausbildungen werden honoriert, etwa wenn ein Fliesenleger im Baumarkt in der Fliesenabteilung arbeitet oder ein Fleischhauer im Supermarkt in der Feinkost.
Der bessere Verdienst in jungen Jahren gleicht sich im Alter aus. Die Lohnkurve wird flacher. Es gibt nur noch vier Vorrückungen. Außerdem werden maximal sieben Vordienstjahre angerechnet. Bisher waren es 18 Jahre. Indem ältere Beschäftigte „günstiger“werden, erhofft man sich, dass diese wieder leichter Arbeit im Handel finden. Jüngere sollen mit den höheren Gehältern zu Jobs im Handel motiviert werden. In bestehende Verträge werde nicht eingegriffen, versichern die Sozialpartner. Niemand werde weniger verdienen.
Bei Karenzzeiten sei den Sozialpartnern eine vorbildhafte Einigung gelungen, erklärt der GPAdjp-Vorsitzende Wolfgang Kanzian: „Mit der vollen Anrechnung von zwei Jahren Karenzzeit pro Kind sind wir unserem Ziel des dringend notwendigen Lückenschlusses in der Einkommensschere wieder einen Schritt nähergekommen.“
Die klare Aufschlüsselung der Lohnbestandteile war den Arbeitnehmervertretern eben-