Zahnarzt lässt Wogen hochgehen
Trotz schwerer Vorwürfe ordiniert er normal weiter und bleibt sogar gerichtlich beeideter Sachverständiger. Belastung für Berufsgruppe, verunsicherte Patienten.
Wer ist der Zahnarzt, gegen den Dutzende Beschwerden bei der Patientenanwaltschaft vorliegen und gegen den der Staatsanwalt ermittelt? Diese Frage beschäftigt verunsicherte Patienten quer durch Kärnten, steht doch der Verdacht von schwerwiegenden Behandlungsfehlern und unnötigen Behandlungen im Raum. Zudem gibt es auch Anschuldigungen über horrend überzogene Behandlungskosten und Krankenkassen werfen ihm Malversationen vor.
Der Mantel der Anonymität, der den solch massiven Vorwürfen ausgesetzten Zahnarzt schützt, ist seit Wochen auch eine Belastung für seine Berufsgruppe. Kollegen sehen sich einem Generalverdacht ausgesetzt und können ihrerseits den Patienten auch nicht mehr sagen, als dass es sich bei ihnen nicht um den inkriminierten Zahnarzt handelt. Zweifellos wird diese Causa auch zu rechtlichen Diskussionen führen, darüber, was höherwertiger ist: der Schutz des Individuums oder öffentliche Interessen bzw. auch die Interessen einer ganzen, angesehenen Berufsgruppe.
Der betroffene Zahnarzt ordiniert weiterhin, nicht zuletzt, weil die Behörde aus Furcht vor Entschädigungsansprüchen ein Einschreiten wegen „Gefahr in Verzug“scheut. Auch gerichtlicher Sachverständiger bleibt er, solange nicht von der Staatsanwalt Anklage erhoben wird.
Für den Zahnarzt gilt die Unschuldsvermutung.