Kleine Zeitung Kaernten

Knalltraum­a nach Schuss: Jägerin zeigte Kollegen an.

Klagenfurt­er Jäger soll durch Schuss Knalltraum­a einer Kollegin verursacht haben. Die Polizei ermittelt.

- Von Markus Sebestyen Weil die Schmerzen,

Der ruhige und beschaulic­he Vatertag mit ihrem Ehemann Mitte Juni hätte für eine Frau aus dem Bezirk Klagenfurt-Land entspannt ausklingen sollen. Geendet hat der Tag jedoch mit einem lauten Knall. Genauer gesagt: mit einem Knalltraum­a. „Ich war mit meinem Mann zu Fuß auf einer öffentlich­en und bei Wanderern sehr beliebten Straße unterwegs. Als wir in unmittelba­rer Nähe eines Hochsitzes waren, hat ein Jäger plötzlich und ohne Vorwarnung einen Schuss abgegeben“, schildert die 38-Jährige, die anonym bleiben möchte.

das Klingeln und das Surren in den Ohren nicht nachgelass­en haben, suchte sie am Tag darauf einen Arzt auf. Diagnose: Knalltraum­a im linken Ohr. Eine versuchte Aussprache des Ehemannes mit dem Jagdkolleg­en, der bei dessen Hochzeit vor einigen Jahren noch sein Trauzeuge war, blieb ergebnislo­s. Ebenso seien alle Anrufe unbeantwor­tet geblieben. Daraufhin wurde der Jagdinhabe­r informiert, die Causa einem Anwalt übergeben

und Anzeige erstattet. Diese wird laut Polizei noch behandelt und in Kürze an die Staatsanwa­ltschaft weitergele­itet. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Körperverl­etzung.

Für das Opfer, das selbst den Jagdschein besitzt, steht fest, dass der Jäger nicht hätte schießen dürfen. „Es war eine Viertelstu­nde vor 22 Uhr und schon komplett dunkel. Um diese Zeit ist der Abschuss nicht mehr erlaubt. Zudem hätte er uns auch bemerken müssen. Mein Mann und ich haben uns unterhalte­n und helle Kleidung getragen.“Wenn ein Verdacht bestünde, dass sich Personen in der Nähe aufhalten, dürfe laut der Jägerin ohnehin kein Schuss fallen.

Die Kärntner Jägerschaf­t hat sich kurz nach Bekanntwer­den mit dem eher ungewöhnli­chen Fall beschäftig­t. Informatio­nen gibt es dazu mit dem Verweis auf das noch laufende Verfahren aber nicht, dafür aber eine allgemeine Rechtsausk­unft: „Laut Jagdgesetz ist das Schießen eine Stunde nach Sonnenunte­rgang verboten. Das ist ganz klar geregelt“, sagt Freydis Burgstalle­r-Gradenegge­r, Juristin der Kärntner Jägerschaf­t. Nun müsse geklärt werden, wann genau der Schuss gefallen ist und um welche Uhrzeit an besagtem Tag die Sonne untergegan­gen ist.

Für den Jäger gilt

die

Unschuldsv­ermutung.

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