Knalltrauma nach Schuss: Jägerin zeigte Kollegen an.
Klagenfurter Jäger soll durch Schuss Knalltrauma einer Kollegin verursacht haben. Die Polizei ermittelt.
Der ruhige und beschauliche Vatertag mit ihrem Ehemann Mitte Juni hätte für eine Frau aus dem Bezirk Klagenfurt-Land entspannt ausklingen sollen. Geendet hat der Tag jedoch mit einem lauten Knall. Genauer gesagt: mit einem Knalltrauma. „Ich war mit meinem Mann zu Fuß auf einer öffentlichen und bei Wanderern sehr beliebten Straße unterwegs. Als wir in unmittelbarer Nähe eines Hochsitzes waren, hat ein Jäger plötzlich und ohne Vorwarnung einen Schuss abgegeben“, schildert die 38-Jährige, die anonym bleiben möchte.
das Klingeln und das Surren in den Ohren nicht nachgelassen haben, suchte sie am Tag darauf einen Arzt auf. Diagnose: Knalltrauma im linken Ohr. Eine versuchte Aussprache des Ehemannes mit dem Jagdkollegen, der bei dessen Hochzeit vor einigen Jahren noch sein Trauzeuge war, blieb ergebnislos. Ebenso seien alle Anrufe unbeantwortet geblieben. Daraufhin wurde der Jagdinhaber informiert, die Causa einem Anwalt übergeben
und Anzeige erstattet. Diese wird laut Polizei noch behandelt und in Kürze an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Körperverletzung.
Für das Opfer, das selbst den Jagdschein besitzt, steht fest, dass der Jäger nicht hätte schießen dürfen. „Es war eine Viertelstunde vor 22 Uhr und schon komplett dunkel. Um diese Zeit ist der Abschuss nicht mehr erlaubt. Zudem hätte er uns auch bemerken müssen. Mein Mann und ich haben uns unterhalten und helle Kleidung getragen.“Wenn ein Verdacht bestünde, dass sich Personen in der Nähe aufhalten, dürfe laut der Jägerin ohnehin kein Schuss fallen.
Die Kärntner Jägerschaft hat sich kurz nach Bekanntwerden mit dem eher ungewöhnlichen Fall beschäftigt. Informationen gibt es dazu mit dem Verweis auf das noch laufende Verfahren aber nicht, dafür aber eine allgemeine Rechtsauskunft: „Laut Jagdgesetz ist das Schießen eine Stunde nach Sonnenuntergang verboten. Das ist ganz klar geregelt“, sagt Freydis Burgstaller-Gradenegger, Juristin der Kärntner Jägerschaft. Nun müsse geklärt werden, wann genau der Schuss gefallen ist und um welche Uhrzeit an besagtem Tag die Sonne untergegangen ist.
Für den Jäger gilt
die
Unschuldsvermutung.