Schuld und Sühne
Über die selbstreinigende Kraft des Gerichtsurteils.
S eine Entscheidung, als Folge des Gerichtsurteils den Hut zu nehmen, noch bevor über die Berufung entschieden wurde, ehrt den Salzburger Bürgermeister. Die wenigen Wochen Aufschub seien Heinz Schaden zugestanden: Ein Mann, der 18 Jahre lang die Geschicke der Mozartstadt lenkte und der jedenfalls im Gegensatz zu vielen verurteilten Berufskollegen nicht dafür bestraft wurde, dass er in die eigenen Taschen oder in die seiner Partei gewirtschaftet hat, soll sich in Ruhe verabschieden dürfen von der Stätte seines Wirkens.
Der Salzburger Swap-Prozess fuhr Politikern wie Beamten in die Glieder. Alle haben es irgendwie doch nur gut gemeint, und doch setzte es Strafen von bis zu drei Jahren Haft. Es war wohl eine Mischung aus Inkompetenz, falsch verstandener Dienstbeflissenheit und selbstherrlichem Machtanspruch, der in Salzburg gegriffen hat, der aber auch andernorts geeignet war und ist, Politiker wie Beamte dazu zu verführen, über Grenzen zu gehen.
Es ist gut, dass diese Grenzen eingemahnt werden vom Gesetzgeber, dass Schaden an Beträgen festgemacht, dass Schuld zweifelsfrei Personen zugeordnet wird. E s dient dazu, jenes Unrechtsbewusstsein wieder im kollektiven Gewissen von Politikern zu verankern, das zwischendurch fast abhandengekommen zu sein schien. Ein Unrechtsbewusstsein, das unverzichtbar ist als selbstreinigende Kraft innerhalb unseres politischen Systems.