Tod eines Rekruten: Erste Untersuchungsergebnisse
19-Jähriger starb nach Stationsmarsch. Das Bundesheer versichert, dass Hitze bei Dienstplanung beachtet wurde.
Im Fall eines Rekruten, der während eines Marsches in Niederösterreich starb, hat die Staatsanwaltschaft Krems nun eine Obduktion angeordnet. Der 19-Jährige hatte über Schwindel geklagt, daraufhin wurden Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen. Der Rekrut wurde in die Kaserne gebracht, wo ihn das Sanitätsfachpersonal weiterbehandelte. Unmittelbar danach traf der Notarzt in der Kaserne ein. Nach notfallmedizinischer Erstversorgung wurde der Bursche in das Spital Horn eingeliefert, wo er trotz intensivmedizinischer Versorgung schließlich verstarb.
Der Rekrut galt als sehr sportlich, es habe keine Anzeichen für medizinische Probleme gegeben, hieß es aus dem Verteidigungsministerium. Laut dem behandelnden Arzt besteht der Verdacht einer bakteriellen Infektion. Daher wurden der Aussendung zufolge vorbeugende medizinische Maßnahmen für die Gardesoldaten sowie das Personal der Kaserne in Horn ergriffen. Die Strecke verlief im ersten Teil weitgehend im freien Gelände, im zweiten Teil im bewaldeten Taffa-Tal. Für den Fußmarsch sei Marscherleichterung angeordnet worden – dazu gehörten etwa das Unterleibchen als oberstes Bekleidungsstück, eine Helmtragebefreiung und häufiger eingelegte Pausen. Seitens des Bundesheeres habe es den Befehl gegeben, vorbeugende Maßnahmen zur Linderung der Hitzebelastung zu ergreifen. Das habe zusätzliche Versorgung mit Obst und Mineralwasser sowie zusätzliche Pausen und Trinkwasser umfasst. Das Ausbildungspersonal war demnach angewiesen worden, die Soldaten eigens zum Trinken zu ermuntern.
Die Unfallkommission kooperiert eng mit der Staatsanwaltschaft. Die Eltern des 19Jährigen wurden vom Kommandanten der Garde abgeholt und danach von einem Kriseninterventionsteam betreut.