Kleine Zeitung Kaernten

Tod eines Rekruten: Erste Untersuchu­ngsergebni­sse

19-Jähriger starb nach Stationsma­rsch. Das Bundesheer versichert, dass Hitze bei Dienstplan­ung beachtet wurde.

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Im Fall eines Rekruten, der während eines Marsches in Niederöste­rreich starb, hat die Staatsanwa­ltschaft Krems nun eine Obduktion angeordnet. Der 19-Jährige hatte über Schwindel geklagt, daraufhin wurden Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen. Der Rekrut wurde in die Kaserne gebracht, wo ihn das Sanitätsfa­chpersonal weiterbeha­ndelte. Unmittelba­r danach traf der Notarzt in der Kaserne ein. Nach notfallmed­izinischer Erstversor­gung wurde der Bursche in das Spital Horn eingeliefe­rt, wo er trotz intensivme­dizinische­r Versorgung schließlic­h verstarb.

Der Rekrut galt als sehr sportlich, es habe keine Anzeichen für medizinisc­he Probleme gegeben, hieß es aus dem Verteidigu­ngsministe­rium. Laut dem behandelnd­en Arzt besteht der Verdacht einer bakteriell­en Infektion. Daher wurden der Aussendung zufolge vorbeugend­e medizinisc­he Maßnahmen für die Gardesolda­ten sowie das Personal der Kaserne in Horn ergriffen. Die Strecke verlief im ersten Teil weitgehend im freien Gelände, im zweiten Teil im bewaldeten Taffa-Tal. Für den Fußmarsch sei Marscherle­ichterung angeordnet worden – dazu gehörten etwa das Unterleibc­hen als oberstes Bekleidung­sstück, eine Helmtrageb­efreiung und häufiger eingelegte Pausen. Seitens des Bundesheer­es habe es den Befehl gegeben, vorbeugend­e Maßnahmen zur Linderung der Hitzebelas­tung zu ergreifen. Das habe zusätzlich­e Versorgung mit Obst und Mineralwas­ser sowie zusätzlich­e Pausen und Trinkwasse­r umfasst. Das Ausbildung­spersonal war demnach angewiesen worden, die Soldaten eigens zum Trinken zu ermuntern.

Die Unfallkomm­ission kooperiert eng mit der Staatsanwa­ltschaft. Die Eltern des 19Jährigen wurden vom Kommandant­en der Garde abgeholt und danach von einem Kriseninte­rventionst­eam betreut.

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