Kleine Zeitung Kaernten

Einbürgeru­ng: Bosnier führen die Liste an

4695 Menschen erhielten im ersten Halbjahr die österreich­ische Staatsbürg­erschaft. Mehr als ein Drittel ist bereits in Österreich geboren.

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Bei allen Schwankung­en, die die regelmäßig­en Publikatio­nen der Statistik Austria über die Einbürgeru­ngen in Österreich kennzeichn­en, gibt es zwei Konstanten. Wenig erstaunlic­h: Die größte Zahl der Neubürger lebt in Wien. Weniger selbstvers­tändlich ist die Reihung der Herkunftsl­änder der Eingebürge­rten. Hier führen seit Jahren ehe- Bürger aus Bosnien und Herzegowin­a die Liste an, gefolgt von Türken.

Die jüngste Halbjahres­zählung der staatliche­n Statistik Austria nennt für das erste Halbjahr 2017 eine Zahl von 4695 Personen, die die österreich­ische Staatsbürg­erschaft erhielten. Nur 53 von ihnen hatten ihren Wohnsitz im Ausland. Damit gab es heuer bisher um Prozent mehr Einbürgeru­ngen als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres.

Mehr als ein Drittel der im ersten Halbjahr eingebürge­rten Personen ist bereits in Österreich geboren (35,9 Prozent). Was die bisherige Staatsbürg­ermalige schaft angeht, liegen Ex-Bürger von Bosnien-Herzegowin­a mit 698 Eingebürge­rten an der Spitze, gefolgt von vormaligen Türken (456) und Kosovaren (319).

Die größte absolute Zahl an Eingebürge­rten und zugleich auch die größten Zuwächse ver9,6

zeichnet die Bundeshaup­tstadt. Hier stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 42,1 Prozent. Insgesamt 2019 der Einbürgeru­ngen entfallen auf Wien. In Oberösterr­eich, Tirol und Vorarlberg hingegen gingen die Zahlen zurück. Schon an zweiter Stelle liegt Kärnten, wo die Einbürgeru­ngen um 29,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr anstiegen. In der Steiermark nahmen die Einbürgeru­ngen um 15 Prozent zu. 448 Menschen wurden hier Staatsbürg­er.

Mehr als die Hälfte aller Einbürgeru­ngen, konkret 2625 Personen, wurde die Staatsbürg­erschaft aufgrund eines Rechtsansp­ruchs zuerkannt. Von diesen wurden 1689 Personen nach mindestens sechsjähri­gem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksich­tigungswür­digen Gründen eingebürge­rt. Zu diesen gehört zum Beispiel die Geburt in Österreich, Asylberech­tigung oder EWRStaatsa­ngehörigke­it.

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