Kleine Zeitung Kaernten

Suche nach „illegalen“Ampeln

Nach Aufregung um „Schwarzamp­el“werden alle Verordnung­en durchforst­et.

- Von Bettina Auer

Viel Arbeit haben derzeit jene Magistrats­mitarbeite­r, die für die Verordnung von Verkehrsze­ichen und Ampeln in der Landeshaup­tstadt zuständig sind. Nachdem eine ihrer Kolleginne­n bestraft wurde, weil sie bei Rot in eine Kreuzung fuhr und dagegen Einspruch erhob. Ihre Begründung: Die Ampel sei nicht korrekt verordnet worden. Was mittlerwei­le nachgeholt wurde.

Um künftig Ähnliches zu verhindern, hat Verkehrsre­ferent und Vizebürger­meister Christian Scheider (FPÖ) angeordnet, dass sämtliche Verordnung­en von Ampeln und Verkehrsze­ichen geprüft werden. „Ich hoffe, dass wir bis Herbst ein Ergebnis haben. Ich rechne nur mit einzelnen Ampeln“, sagt Scheider. Bei diesen werden man dann die nötigen Verordnung­en nachholen.

Der Fall ist keine Klagenfurt­er Besonderhe­it. „So etwas gibt es zwar selten, aber immer wieder“, sagt Polizeijur­ist Johann Darmann. Dass eine Stadt oder Gemeinde keine Verordnung vorlegen könne, bedeute nicht, dass es sie nie gegeben hat. Es könne auch sein, dass die Akte verloren gegangen ist. Grundsätzl­ich müssen Ampeln seit 1. Jänner 1961 verordnet werden, wie Darmann erläutert. Seiner Meinung nach sei die Verordnung für eine Strafe nicht relevant. „Es gibt eine Entscheidu­ng vom Verwaltung­sgerichtsh­of von 1987. Darin heißt es, dass es für eine Strafe bei Missachten des Rotlichtes egal ist, ob die Ampel verordnet ist oder nicht.“

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Die Ampel ist der Anlass

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