Suche nach „illegalen“Ampeln
Nach Aufregung um „Schwarzampel“werden alle Verordnungen durchforstet.
Viel Arbeit haben derzeit jene Magistratsmitarbeiter, die für die Verordnung von Verkehrszeichen und Ampeln in der Landeshauptstadt zuständig sind. Nachdem eine ihrer Kolleginnen bestraft wurde, weil sie bei Rot in eine Kreuzung fuhr und dagegen Einspruch erhob. Ihre Begründung: Die Ampel sei nicht korrekt verordnet worden. Was mittlerweile nachgeholt wurde.
Um künftig Ähnliches zu verhindern, hat Verkehrsreferent und Vizebürgermeister Christian Scheider (FPÖ) angeordnet, dass sämtliche Verordnungen von Ampeln und Verkehrszeichen geprüft werden. „Ich hoffe, dass wir bis Herbst ein Ergebnis haben. Ich rechne nur mit einzelnen Ampeln“, sagt Scheider. Bei diesen werden man dann die nötigen Verordnungen nachholen.
Der Fall ist keine Klagenfurter Besonderheit. „So etwas gibt es zwar selten, aber immer wieder“, sagt Polizeijurist Johann Darmann. Dass eine Stadt oder Gemeinde keine Verordnung vorlegen könne, bedeute nicht, dass es sie nie gegeben hat. Es könne auch sein, dass die Akte verloren gegangen ist. Grundsätzlich müssen Ampeln seit 1. Jänner 1961 verordnet werden, wie Darmann erläutert. Seiner Meinung nach sei die Verordnung für eine Strafe nicht relevant. „Es gibt eine Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof von 1987. Darin heißt es, dass es für eine Strafe bei Missachten des Rotlichtes egal ist, ob die Ampel verordnet ist oder nicht.“