Oberkärntner Wirt warf Teller nach Lehrling. Laut Wirtschaftskammer gibt es keinen vergleichbaren Fall in Kärnten.
Mit der Selbstbeherrschung ist es so eine Sache. Während die einen ziemlich gut darin sind, schmeißen andere schnell die Nerven. Oder die Teller. Wie Samstagabend in einem Hotel in Lendorf. Der Wirt und sein Lehrling gerieten dermaßen in Streit, dass der Chef der 16-Jährigen einen Teller samt Essen an den Kopf warf. Der Lehrling wurde leicht verletzt ins Spital gebracht, der Wirt muss mit Konsequenzen rechnen. Durch die Behörde und die Kammer. Er wurde angezeigt, am Ende könnte ein Strafverfahren wegen Körperverletzung stehen.
„Wir werden uns den Fall sicher näher ansehen“, sagt Wolfgang Kuttnig, Geschäftsführer der Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer (WK). So ein Ausraster könnte für den Betrieb den Entzug der Lehrberechtigung nach sich ziehen. Doch das entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde.
Nach so einem Vorfall stellt sich die Frage, ob es in anderen Häusern auch so zugeht? „Nein“, ist Benno Tosoni, Leiter der Lehrlingsstelle in der WK, überzeugt. „Das ist ein Einzelfall, ich kenne nichts Vergleichbares.“Auch der Arbeiterkammer (AK) ist nichts Ähnliches bekannt. Dennoch wenden sich immer wieder Lehrlinge an die AK: „Meist geht es um erhebliche verbale Beleidigungen, unterlassene Hilfeleistung oder, wenn auch selten, sexuelle Belästigung“, zählt Christoph Appé, Referatsleiter für Lehrlinge und Jugend in der AK, auf.
So habe sich einmal ein Kochlehrling mit heißem Fett ver-
brannt, sein Chef hat ihm jedoch eine ärztliche Behandlung verwehrt. „Das ist unterlassene Hilfeleistung und ein berechtigter Grund, aus dem Lehrvertrag auszusteigen“, erklärt Appé. „Wichtig ist, dass sich der Betroffene umgehend bei uns meldet.“In dem genannten Fall leitete die AK den Vertragsaustritt in die Wege, ohne dass dabei Ansprüche verloren gingen.
Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer bekommt in erster Linie Anfragen zu finanziellen Aspekten, DienstzeitÜberschreitungen, verbalen Auseinandersetzungen oder zur Qualität der Ausbildung. „Wir suchen mit dem Betrieb das Gespräch und versuchen zu vermitteln. Gravierende Fälle melden wird er Bezirksv er wal tungs behörde “, sagtTosoni.
Generell könne man aber den Kärntner Lehrbetrieben und Lehrlingen ein sehr gutes Zeugnis ausstellen, meint Tosoni.