Kleine Zeitung Kaernten

Oberkärntn­er Wirt warf Teller nach Lehrling. Laut Wirtschaft­skammer gibt es keinen vergleichb­aren Fall in Kärnten.

- Von Kerstin Oberlechne­r

Mit der Selbstbehe­rrschung ist es so eine Sache. Während die einen ziemlich gut darin sind, schmeißen andere schnell die Nerven. Oder die Teller. Wie Samstagabe­nd in einem Hotel in Lendorf. Der Wirt und sein Lehrling gerieten dermaßen in Streit, dass der Chef der 16-Jährigen einen Teller samt Essen an den Kopf warf. Der Lehrling wurde leicht verletzt ins Spital gebracht, der Wirt muss mit Konsequenz­en rechnen. Durch die Behörde und die Kammer. Er wurde angezeigt, am Ende könnte ein Strafverfa­hren wegen Körperverl­etzung stehen.

„Wir werden uns den Fall sicher näher ansehen“, sagt Wolfgang Kuttnig, Geschäftsf­ührer der Sparte Tourismus in der Wirtschaft­skammer (WK). So ein Ausraster könnte für den Betrieb den Entzug der Lehrberech­tigung nach sich ziehen. Doch das entscheide­t die Bezirksver­waltungsbe­hörde.

Nach so einem Vorfall stellt sich die Frage, ob es in anderen Häusern auch so zugeht? „Nein“, ist Benno Tosoni, Leiter der Lehrlingss­telle in der WK, überzeugt. „Das ist ein Einzelfall, ich kenne nichts Vergleichb­ares.“Auch der Arbeiterka­mmer (AK) ist nichts Ähnliches bekannt. Dennoch wenden sich immer wieder Lehrlinge an die AK: „Meist geht es um erhebliche verbale Beleidigun­gen, unterlasse­ne Hilfeleist­ung oder, wenn auch selten, sexuelle Belästigun­g“, zählt Christoph Appé, Referatsle­iter für Lehrlinge und Jugend in der AK, auf.

So habe sich einmal ein Kochlehrli­ng mit heißem Fett ver-

brannt, sein Chef hat ihm jedoch eine ärztliche Behandlung verwehrt. „Das ist unterlasse­ne Hilfeleist­ung und ein berechtigt­er Grund, aus dem Lehrvertra­g auszusteig­en“, erklärt Appé. „Wichtig ist, dass sich der Betroffene umgehend bei uns meldet.“In dem genannten Fall leitete die AK den Vertragsau­stritt in die Wege, ohne dass dabei Ansprüche verloren gingen.

Die Lehrlingss­telle der Wirtschaft­skammer bekommt in erster Linie Anfragen zu finanziell­en Aspekten, Dienstzeit­Überschrei­tungen, verbalen Auseinande­rsetzungen oder zur Qualität der Ausbildung. „Wir suchen mit dem Betrieb das Gespräch und versuchen zu vermitteln. Gravierend­e Fälle melden wird er Bezirksv er wal tungs behörde “, sagtTosoni.

Generell könne man aber den Kärntner Lehrbetrie­ben und Lehrlingen ein sehr gutes Zeugnis ausstellen, meint Tosoni.

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