Erst die Atemkontrolle, dann losfahren
Heute startet das fünfjährige Alkolock-Pilotprojekt für Personen, die ihren Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren haben.
1 Wie funktioniert das System?
ANTWORT: In das Auto wird eine Sperre eingebaut, die den Motor erst dann starten lässt, wenn eine Atemprobe abgegeben wurde und diese nicht mehr als 0,1 Promille Alkohol (= 0,05 mg/l Atem-Alkohol) aufweist. Nach Einschalten der Zündung muss in das Mundstück des Geräts geblasen werden. Übersteigt der Messwert die zulässige Grenze, blockiert die Zündung.
2 Ab wann kann ich damit fahren?
ANTWORT: Der Einbau des Alkohol-Interlock-Geräts ins Auto ist frühestens nach Absolvierung der Hälfte der Führerscheinentziehungsdauer – also frühestens nach zwei Monaten – möglich. Das Alkohol-Interlock-Gerät ist nur für die Klasse B (und BE) möglich. Die Teilnahme ist freiwillig als Alternative zum Führerscheinentzug. Die ersten Alkohol-Interlocks werden somit frühestens am 1. November in Betrieb genommen werden.
3 Wie lange müssen die Geräte verwendet werden?
ANTWORT: Für den Zeitraum der doppelten restlichen Entziehungsdauer – mindestens aber sechs Mo-
nate – dürfen nur Fahrzeuge mit Alkohol-InterlockGerät gelenkt werden und zusätzlich müssen die Teilnehmer in zweimonatigen Abständen Mentoring-Gespräche besuchen.
4 Wie läuft die Antragstellung ab?
ANTWORT: Diese erfolgt bei der Behörde, das heißt bei der Landespolizeidirektion beziehungsweise bei der Bezirkshauptmannschaft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, beauftragt die Behörde die Produktion eines Führerscheins mit dem Zahlencode 69 und stellt gleichzeitig einen vorläufigen Führerschein aus. Alle weiteren Dokumentationen laufen direkt zwischen der Behörde und dem Arbeiter-SamariterBund (ASBÖ), der das Alkolock-Programm umsetzt. Der ASBÖ verwaltet die Geräte, führt die Mentoring-Gespräche durch und erfasst sämtliche Daten.
5
Was kostet es?
ANTWORT: Alle Kosten müssen die Teilnehmer selbst tragen. Ein AlkoholInterlock kostet rund 1500 Euro, der Einbau des Geräts 300 Euro. Alternativ kann das Gerät für sieben Euro pro Tag beim ASBÖ gemietet werden. Für die Mentoring-Gespräche sind jeweils rund 150 Euro zu bezahlen. Für sechs Monate, die Mindestteilnahme-
zeit, belaufen sich die Kosten damit auf mindestens 2100 Euro.
6 Gilt das Alkolock-Programm auch rückwirkend?
ANTWORT: Nein. Wer am 31. August oder davor erwischt wurde, kann das System nicht nutzen.
7 Kann man das System manipulieren?
ANTWORT: Der Versuch einer Manipulation wird aufgezeichnet und führt zu einem Blockieren der Zündung (außer das Auto ist im Fließverkehr). Während der Fahrt werden zu zufälligen Zeitpunkten Kontrolltests verlangt. Hat eine andere Person zum Starten des Autos hineingeblasen, fällt die Manipulation während der Fahrt auf.
8 Was passiert bei Verstößen?
ANTWORT: Verstöße wie zum Beispiel der Versuch, das Gerät zu deaktivieren, Alkohol in der Atemluftprobe, Überschreitung von Fristen für das MentoringGespräch etc. können zum Ausschluss aus dem Programm und somit zum Entzug des Führerscheins für die restliche Dauer führen. Straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen sind in der Pilotphase nicht vorgesehen.