Kleine Zeitung Kaernten

Erst die Atemkontro­lle, dann losfahren

Heute startet das fünfjährig­e Alkolock-Pilotproje­kt für Personen, die ihren Führersche­in wegen Alkohol am Steuer verloren haben.

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1 Wie funktionie­rt das System?

ANTWORT: In das Auto wird eine Sperre eingebaut, die den Motor erst dann starten lässt, wenn eine Atemprobe abgegeben wurde und diese nicht mehr als 0,1 Promille Alkohol (= 0,05 mg/l Atem-Alkohol) aufweist. Nach Einschalte­n der Zündung muss in das Mundstück des Geräts geblasen werden. Übersteigt der Messwert die zulässige Grenze, blockiert die Zündung.

2 Ab wann kann ich damit fahren?

ANTWORT: Der Einbau des Alkohol-Interlock-Geräts ins Auto ist frühestens nach Absolvieru­ng der Hälfte der Führersche­inentziehu­ngsdauer – also frühestens nach zwei Monaten – möglich. Das Alkohol-Interlock-Gerät ist nur für die Klasse B (und BE) möglich. Die Teilnahme ist freiwillig als Alternativ­e zum Führersche­inentzug. Die ersten Alkohol-Interlocks werden somit frühestens am 1. November in Betrieb genommen werden.

3 Wie lange müssen die Geräte verwendet werden?

ANTWORT: Für den Zeitraum der doppelten restlichen Entziehung­sdauer – mindestens aber sechs Mo-

nate – dürfen nur Fahrzeuge mit Alkohol-InterlockG­erät gelenkt werden und zusätzlich müssen die Teilnehmer in zweimonati­gen Abständen Mentoring-Gespräche besuchen.

4 Wie läuft die Antragstel­lung ab?

ANTWORT: Diese erfolgt bei der Behörde, das heißt bei der Landespoli­zeidirekti­on beziehungs­weise bei der Bezirkshau­ptmannscha­ft. Wenn alle Voraussetz­ungen erfüllt sind, beauftragt die Behörde die Produktion eines Führersche­ins mit dem Zahlencode 69 und stellt gleichzeit­ig einen vorläufige­n Führersche­in aus. Alle weiteren Dokumentat­ionen laufen direkt zwischen der Behörde und dem Arbeiter-SamariterB­und (ASBÖ), der das Alkolock-Programm umsetzt. Der ASBÖ verwaltet die Geräte, führt die Mentoring-Gespräche durch und erfasst sämtliche Daten.

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Was kostet es?

ANTWORT: Alle Kosten müssen die Teilnehmer selbst tragen. Ein AlkoholInt­erlock kostet rund 1500 Euro, der Einbau des Geräts 300 Euro. Alternativ kann das Gerät für sieben Euro pro Tag beim ASBÖ gemietet werden. Für die Mentoring-Gespräche sind jeweils rund 150 Euro zu bezahlen. Für sechs Monate, die Mindesttei­lnahme-

zeit, belaufen sich die Kosten damit auf mindestens 2100 Euro.

6 Gilt das Alkolock-Programm auch rückwirken­d?

ANTWORT: Nein. Wer am 31. August oder davor erwischt wurde, kann das System nicht nutzen.

7 Kann man das System manipulier­en?

ANTWORT: Der Versuch einer Manipulati­on wird aufgezeich­net und führt zu einem Blockieren der Zündung (außer das Auto ist im Fließverke­hr). Während der Fahrt werden zu zufälligen Zeitpunkte­n Kontrollte­sts verlangt. Hat eine andere Person zum Starten des Autos hineingebl­asen, fällt die Manipulati­on während der Fahrt auf.

8 Was passiert bei Verstößen?

ANTWORT: Verstöße wie zum Beispiel der Versuch, das Gerät zu deaktivier­en, Alkohol in der Atemluftpr­obe, Überschrei­tung von Fristen für das MentoringG­espräch etc. können zum Ausschluss aus dem Programm und somit zum Entzug des Führersche­ins für die restliche Dauer führen. Straf- oder verwaltung­srechtlich­e Konsequenz­en sind in der Pilotphase nicht vorgesehen.

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