Stopptafel für elektronische Überwachung
EGMR: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist kein Kündigungsgrund.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt: Eine Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz erklärte das Gericht für nicht rechtens. Der Arbeitgeber verstoße mit der Überwachung der elektronischen Kommunikation des Angestellten gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Der Kläger, ein rumänischer Ingenieur, war im August 2007 nach dreijähriger Tätigkeit von seinem Unternehmen entlassen worden, weil er seine berufliche E-Mail-Adresse auch privat genieur nutzt hatte. Der Arbeitgeber präsentierte ihm eine Kopie seines E-Mail-Verkehrs einer Woche, die auf 45 Seiten neben beruflichen auch private Nachrichten enthielt – unter anderen an den Bruder und die Verlobte. Der Gerichtshof rügte, die rumänische Justiz habe nicht hinreichend geprüft, ob der Inge- von seinem Arbeitgeber über die Kontrolle seiner EMail-Korrespondenz informiert wurde. Die Entscheidung könnte die Gesetzgebung und Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen. Diese seien nun angehalten, die Konsequenzen aus dem Straßburger Urteil zu ziehen, so ein Sprecher des EGMR. Vor allem müssten sie sicherstellen, dass Maßnahmen zur Überwachung der Internetnutzung am Arbeitsplatz verhältnismäßig seien, und die Angestellten ausreichend vor Missbrauch schützen.