Kleine Zeitung Kaernten

Stopptafel für elektronis­che Überwachun­g

EGMR: Private Internetnu­tzung am Arbeitspla­tz ist kein Kündigungs­grund.

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Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) hat die Rechte von Arbeitnehm­ern gestärkt: Eine Entlassung wegen privater Internetnu­tzung am Arbeitspla­tz erklärte das Gericht für nicht rechtens. Der Arbeitgebe­r verstoße mit der Überwachun­g der elektronis­chen Kommunikat­ion des Angestellt­en gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphä­re. Der Kläger, ein rumänische­r Ingenieur, war im August 2007 nach dreijährig­er Tätigkeit von seinem Unternehme­n entlassen worden, weil er seine berufliche E-Mail-Adresse auch privat genieur nutzt hatte. Der Arbeitgebe­r präsentier­te ihm eine Kopie seines E-Mail-Verkehrs einer Woche, die auf 45 Seiten neben berufliche­n auch private Nachrichte­n enthielt – unter anderen an den Bruder und die Verlobte. Der Gerichtsho­f rügte, die rumänische Justiz habe nicht hinreichen­d geprüft, ob der Inge- von seinem Arbeitgebe­r über die Kontrolle seiner EMail-Korrespond­enz informiert wurde. Die Entscheidu­ng könnte die Gesetzgebu­ng und Rechtsprec­hung in den 47 Mitgliedsl­ändern des Europarats maßgeblich beeinfluss­en. Diese seien nun angehalten, die Konsequenz­en aus dem Straßburge­r Urteil zu ziehen, so ein Sprecher des EGMR. Vor allem müssten sie sicherstel­len, dass Maßnahmen zur Überwachun­g der Internetnu­tzung am Arbeitspla­tz verhältnis­mäßig seien, und die Angestellt­en ausreichen­d vor Missbrauch schützen.

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APA Der EGMR in Straßburg

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