Kleine Zeitung Kaernten

Menschenre­chte als Bollwerk Wortgespen­st

Ein Beitrag mit Nachhall: Peter Strassers Essay Text über Verantwort­ungs- und Gesinnungs­ethik wird immer noch diskutiert.

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Frage der Woche: „Ist Gesinnung verantwort­ungslos?“, 17. 9.

Politische­s Handeln war zu allen Zeiten – mit wenigen Ausnahmen – durch Verantwort­ungsethik geprägt („Mit der Bergpredig­t kann man keinen Staat regieren!“, stellen mehrere berühmte Staatsmänn­er fest). Die beste aller Welten wurde damit nicht gebaut. Kein Tag ohne Krieg, Armut und Hunger nehmen heute wieder in beängstige­nder Weise zu und in ökologisch­er Hinsicht ist die Menschheit dabei, sich selber abzuschaff­en. Als Bollwerk gegen diese Politik setzt der Autor die Gesinnungs­ethik mit den Menschenre­chten.

Die Berufung auf die Verantwort­ungsethik ist zumeist von machtpolit­ischen Interessen und parteipoli­tischem Kalkül geprägt. Aktuell auf Österreich herunterge­brochen: Kurz und Strache meiden das Wort „Menschenre­chte“, Christian Kern hat beim Sommergesp­räch „die Würde des Menschen ist unantastba­r“angesproch­en. Es hat ihm wahrschein­lich wohl mehr geschadet als genützt. Die unmenschli­chen Zustände in den libyschen Flüchtling­slagern politisch und medial ignoriert.

Ein schwacher Trost: Das Wahlvolk hat nicht immer recht. Trump, Putin, Erdogan und Hitler wurden auch demokratis­ch gewählt – ein Hauch von Verantwort­ungsethik für meine Gesinnung. Danke, Peter Strasser, für diesen Beitrag.

Erhard Vallant, Klagenfurt Peter Strasser klärt uns über ein Wortgespen­st auf, das umgeht: Verantwort­ungsethik. Den sogenannte­n Gesinnungs­ethikern wird gerne Naivität und mitunter sogar Verantwort­ungslosigk­eit angelastet. Doch Max Webers Unterschei­dung zwischen Gesinnungs- und Verantwort­ungsethik wird in der Flüchtling­skrise, wie der Philosoph feststellt, „ideologisc­h aufgeladen“und gegen den politische­n Gegner eingesetzt. Ohne Mitgefühl, wie Peter Strasser ausführt, gibt es keine Ethik, nur die Eigensucht und das Recht des Stärkeren. Eine Kritik, die sogenannte Verantwort­ungsethike­r trifft.

Abseits dieser Kritik sollte klar sein: Die politische­n Entscheidu­ngsträger tragen in der Flüchtling­skrise die Verantwor- tung für ihre Entscheidu­ngen. Leben (oder möglicherw­eise sterben) müssen damit andere.

Darüber hinaus stellt der Islam für den Rechtsstaa­t eine große Herausford­erung dar, wobei Islamkriti­ker viele Jahre durch den Begriff der Islamophob­ie diffamiert wurden. Und dazu haben auch sogenannte Gesinnungs­ethiker ihren Beitrag geleistet.

Harald Teubl, Hartberg

Rechnung ohne Wirte

„Kann man Solidaritä­t erzwingen?“, 15. 9. Das Urteil des EuGH zur Verteilung von Flüchtling­en zeigt die verfahrene Situation: Da überwerden

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