Abgelehnter Handschlag vor Gericht
Umstrittene Angelobung eines Gemeinderats.
Gemeinderäte von Stall im Mölltal nahmen gestern bei einer Sitzung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) teil. Der hat zu klären, ob ein Ersatzmitglied des Gemeinderats rechtmäßig angelobt ist oder nicht. Er soll den Handschlag verweigert haben. Als Robert Gaschnig von der Liste Stall nach vorne trat, um das Gelöbnis abzulegen, steckte dieser anstatt den Mund aufzumachen, die Hand in die Hosentasche, wie der Anwalt von Bürgermeister Peter Ebner (SPÖ) schilderte. Man müsse wissen, Gaschnig sei „kein Freund des Bürgermeisters“, fügte der Anwalt hinzu.
„Wenn du nicht willst, tut es mir leid, dann gibt es keine Angelobung für dich, wenn du mir die Hand nicht gibst“, sagte Ebner laut TonbandProtokoll. Dass der Handschlag-Verweigerer abschließend meinte. „Ich gelobe, kann ich wohl sagen“, ist für den Bürgermeister-Anwalt ein „Fall eines Gelöbnis in einschränkender Form“.
ist der Auffassung, sein Mandant habe durchaus das Gelöbnis abgelegt. Zumal Gaschnig damals an einer Gelenksentzündung gelitten habe und die rechte Hand nicht schnell genug bewegen konnte. Der Anwalt verwies darauf, dass in der Kärntner Gemeindeordnung für die Angelobung von Gemeinderäten gar kein Handschlag vorgesehen sei.
Die Entscheidung ergeht schriftlich oder mündlich, sagte Gerichtshofspräsident Gerhart Holzinger nach zehnminütiger Verhandlung.