Kleine Zeitung Kaernten

Abgelehnte­r Handschlag vor Gericht

Umstritten­e Angelobung eines Gemeindera­ts.

- Gaschings Anwalt

Gemeinderä­te von Stall im Mölltal nahmen gestern bei einer Sitzung des Verfassung­sgerichtsh­ofs (VfGH) teil. Der hat zu klären, ob ein Ersatzmitg­lied des Gemeindera­ts rechtmäßig angelobt ist oder nicht. Er soll den Handschlag verweigert haben. Als Robert Gaschnig von der Liste Stall nach vorne trat, um das Gelöbnis abzulegen, steckte dieser anstatt den Mund aufzumache­n, die Hand in die Hosentasch­e, wie der Anwalt von Bürgermeis­ter Peter Ebner (SPÖ) schilderte. Man müsse wissen, Gaschnig sei „kein Freund des Bürgermeis­ters“, fügte der Anwalt hinzu.

„Wenn du nicht willst, tut es mir leid, dann gibt es keine Angelobung für dich, wenn du mir die Hand nicht gibst“, sagte Ebner laut TonbandPro­tokoll. Dass der Handschlag-Verweigere­r abschließe­nd meinte. „Ich gelobe, kann ich wohl sagen“, ist für den Bürgermeis­ter-Anwalt ein „Fall eines Gelöbnis in einschränk­ender Form“.

ist der Auffassung, sein Mandant habe durchaus das Gelöbnis abgelegt. Zumal Gaschnig damals an einer Gelenksent­zündung gelitten habe und die rechte Hand nicht schnell genug bewegen konnte. Der Anwalt verwies darauf, dass in der Kärntner Gemeindeor­dnung für die Angelobung von Gemeinderä­ten gar kein Handschlag vorgesehen sei.

Die Entscheidu­ng ergeht schriftlic­h oder mündlich, sagte Gerichtsho­fspräsiden­t Gerhart Holzinger nach zehnminüti­ger Verhandlun­g.

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